Angesichts der Eskalation im Nahen Osten passt die Schweiz ihre Exportpolitik an: Die Vergabe neuer Bewilligungen für Kriegsmateriallieferungen in die Vereinigten Staaten wird vorläufig ausgesetzt.
Der Konflikt hat sich seit Ende Februar erheblich verschärft. Militärisch stehen sich die USA und Israel direkt gegenüber dem Iran gegenüber. Vor diesem Hintergrund bewertet der Bundesrat die Lage als Krieg im Sinne des Neutralitätsrechts und betrachtet die Vereinigten Staaten folglich als Kriegspartei.
Dies hat eine eindeutige rechtliche Konsequenz: Die Schweiz darf keine Waffen an Staaten liefern, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Seit der Eskalation am 28. Februar werden daher neue Ausfuhrgesuche für die USA nicht mehr bewilligt.
Bereits erteilte Exportbewilligungen bleiben hingegen grundsätzlich in Kraft. Eine interdepartementale Expertengruppe überprüft diese jedoch, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche unmittelbare militärische Verwendung der Güter. Nach gegenwärtiger Einschätzung des Bundesrates besteht keine unmittelbare Kriegsrelevanz, weshalb laufende Exporte weiterhin stattfinden können.
Diese restriktive Praxis reiht sich in eine bereits verschärfte Linie ein. Auch im Umgang mit Israel sowie bei potenziellen Lieferungen in den Iran – einschließlich sogenannter Dual-Use-Güter – wird eine strenge Einzelfallprüfung angewendet.
Die Zuspitzung der Lage unterstreicht den wachsenden Druck auf die außenpolitischen Grundsätze der Schweiz. Die Neutralität bleibt dabei der zentrale Maßstab – mit spürbaren Konsequenzen für Wirtschafts- und Sicherheitspolitik.
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