Schweiz bürgert Toten ein: “Das ist ein Skandal” – Thurgauer Verfahren sorgt für Empörung

Der Schweizer Pass ist weltweit begehrt, doch der Weg dorthin ist oft langwierig und mit strengen Prüfungen verbunden. Im Kanton Thurgau kam es nun zu einem kuriosen Vorfall, der diesen Prozess in einem anderen Licht erscheinen lässt.

In einer peinlichen Panne sprach der Grosse Rat einem bereits verstorbenen Mann das Kantonsbürgerrecht zu. Der 77-Jährige war am 9. Januar gestorben. Bei der Sitzung am 18. Februar wurde sein Name jedoch auf der Liste mit 140 Antragstellern übersehen. Da nicht über jeden Antrag einzeln, sondern über alle Gesuche gemeinsam abgestimmt wurde, erhielt der Verstorbene posthum die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Dieser Vorfall wirft grundlegende Fragen zur Sorgfalt und den Abläufen im Einbürgerungsverfahren auf.

Es handelt sich dabei nicht um einen Einzelfall. So wurde im November in der Gemeinde Sirnach ein Mann eingebürgert, gegen den ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung lief. Die Gemeinde war über die Ermittlungen nicht informiert, da das kantonale Migrationsamt die Daten unvollständig weitergeleitet hatte. Bei Kenntnis der Vorwürfe hätte das Gesuch ausgesetzt werden müssen.

Ein anderes Beispiel aus Unteriberg verdeutlicht die Subjektivität solcher Entscheidungen: Ein niederländisches Ehepaar, seit 20 Jahren in der Schweiz und 15 Jahre in der Gemeinde wohnhaft, sah sein Gesuch abgelehnt. Trotz langjähriger Integration und gesellschaftlichem Engagement wurden mangelnde soziale Vernetzung und kleinere Fehler im Einbürgerungstest als Gründe angeführt.

Der Fall des verstorbenen Kandidaten zeigt deutlich, dass strengere Kontrollen und eine klarere Trennung zwischen formalen Abläufen und politischer Bewertung notwendig sind. Experten fordern daher ein schweizweit einheitliches Verfahren, das sich stärker auf objektive Kriterien wie Sprachkenntnisse, Steuerausstände und ein einwandfreies Strafregister stützt und weniger auf subjektive Einschätzungen oder das soziale Netzwerk.

Der Vorfall im Thurgauer Parlament offenbart, dass selbst etablierte Routinen fehleranfällig sind und menschliches Versagen möglich ist. Die verschiedenen Beispiele beleuchten zudem die Spannungsfelder zwischen Bürokratie, politischem Ermessen und gesellschaftlicher Integration bei der Vergabe des Schweizer Bürgerrechts.

Mehr zum Thema – “Die Schweizer sind reich, aber auch unheilbar dumm” ‒ Eine Ukrainerin über ihren Alltag in Zürich

Schreibe einen Kommentar