Der frühere Raiffeisen-Vorstandsvorsitzende Pierin Vincenz hat seinen Antrag auf Revision beim Bundesgericht zurückgenommen und akzeptiert somit das Urteil, das bereits Ende Februar in erster Instanz gefällt wurde. Trotz dieser Entscheidung ist das juristische Verfahren noch nicht beendet: Es wird nun vor dem Zürcher Obergericht fortgesetzt.
Hintergrund des Verfahrens
Pierin Vincenz und ein weiterer Angeklagter stehen im Verdacht, Firmenkreditkarten für private Ausgaben genutzt und bei Unternehmensübernahmen unrechtmäßig zum eigenen Vorteil gehandelt zu haben.
Das Bezirksgericht Zürich hatte beide Männer, Vincenz und seinen Mitangeklagten Beat Stocker, bereits 2022 wegen Betrugs, wiederholter schwerer untreuer Geschäftsführung und passiver Korruption schuldig gesprochen. Das Zürcher Obergericht hat jedoch 2024 dieses Urteil aufgehoben und die Angelegenheit zur Überarbeitung an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen, da der Umfang der Anklageschrift zu groß und mehr einem Plädoyer ähnelte. Ebenso wurde bemängelt, dass ein Teil der Anklageschrift nicht in die Muttersprache eines der Angeklagten übersetzt worden war. Allerdings wurden diese Einwände vom Bundesgericht zurückgewiesen, und das Urteil der ersten Instanz wurde bestätigt.
Durch den Rückzug seines Revisionsantrags vor dem Bundesgericht muss sich Vincenz nun erneut dem Verfahren vor dem Obergericht stellen, wobei die bisherigen Urteile des Bundesgerichts berücksichtigt werden müssen.
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