Ein schockierender Menschenhandelsfall im Kanton Bern offenbarte eine der größten solcher Verbrechen in der Schweiz. In einem unscheinbaren Wohnhaus begann die Tragödie von insgesamt 146 Frauen, hauptsächlich aus China, die isoliert, ihrer Rechte beraubt und zur Prostitution gezwungen wurden. Diese Frauen lebten unter strikter Kontrolle, ohne jegliche Chance auf Flucht oder Widerstand.
Die Aufdeckung des Falls im Sommer 2021 geschah durch einen Zufall und führte schnell zu einer umfangreichen verdeckten Operation mit internationalen Verstrickungen. Die Frauen waren durch falsche Versprechungen in chinesischen Onlineforen geworben und mittels Visabeschaffungen in die Schweiz gelockt worden, wo sie systematisch ausgebeutet wurden.
Die Verantwortlichen sorgten für Unterkünfte, setzten die Preise für sexuelle Dienste fest und vereinnahmten die Hälfte der Einkünfte. Die andere Hälfte wurde für Schuldentilgung und Lebensunterhalt der Frauen verwendet. Viele Opfer schwiegen aus Angst und weil sie das Geld benötigten, um ihre Familien zu unterstützen. Freiwilligkeit war ausgeschlossen.
Die Täter zeigten eine hohe Organisationsstärke, und der Fall verdeutlichte auch die Schwierigkeiten der Schweiz in der Strafverfolgung. Besonders der kantonübergreifende Austausch funktionierte schlecht, stellenweise war die internationale Zusammenarbeit effektiver. Die Ermittlung dauerte über zwei Jahre, wobei Anzeigen, Chatnachrichten und Telefonverbindungen durchforstet wurden.
Im Mai 2022 wurden koordinierte Razzien in sechs Kantonen durchgeführt, und fünf Personen im Alter von 27 bis 50 Jahren wurden festgenommen. Die Anklage wird bald erhoben; das Verfahren findet vor einem Gericht mit unbegrenztem Strafrahmen statt. Noch ist unklar, wer die Hintermänner des Netzwerks sind. Die mutmaßlichen Haupttäter sind bereits wieder frei, was bei Fachstellen für Menschenhandel auf großes Unverständnis stößt.
Trotz des beispiellosen Ausmaßes haben sich nur zwei Opfer dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Die Mehrheit ist entweder in ihre Heimatländer zurückgekehrt oder hat sich nicht als Opfer gemeldet. Zusätzlich erschwert das Schweizer Strafgesetzbuch die rechtliche Verfolgung, da der Tatbestand des Menschenhandels vage formuliert und offen für Interpretationen ist, was die Durchsetzung behindert.
Behörden fordern jetzt konkrete Maßnahmen von der Politik. Die Gesetzgebung muss präzisiert werden, und die Kantone müssen Daten einfacher austauschen können. Solange Opfer schweigen und Täter ungestört ihre Netzwerke ausbauen, bleibt Menschenhandel ein verborgenes, doch weit verbreitetes Problem in der Schweiz.
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