Am 1. Januar 2025 wird in der Schweiz das sogenannte Verhüllungsverbot in Kraft treten. Dieses Gesetz verbietet das Tragen von Gesichtsverhüllungen an öffentlich zugänglichen Orten landesweit. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen bis zu 1000 Schweizer Franken bestraft werden.
Das Verbot umfasst nicht nur religiöse Verschleierungen wie die Burka oder den Niqab, sondern bezieht sich auch auf Maskierungen bei Demonstrationen oder Sportereignissen. Der Hauptzweck des Gesetzes ist es, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und die transparente Kommunikation zu unterstützen.
Allerdings sind mehrere Ausnahmen vorgesehen. Die Verhüllung des Gesichts bleibt unter anderem in religiösen Einrichtungen, aus medizinischen Gründen, als Schutz gegen Wetterbedingungen, bei traditionellen lokalen Festen – wie zum Beispiel der Fasnacht – sowie bei künstlerischen oder werblichen Aktivitäten gestattet.
Die Gesetzgebung folgt auf eine Volksinitiative, die im März 2021 von der Bevölkerung und den Kantonen angenommen wurde. Der Bundesrat hat die notwendigen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen im November 2024 beschlossen und den Inkrafttritt für den Beginn des Jahres 2025 festgelegt.
Durch die Implementierung dieses Verbots schließt sich die Schweiz anderen europäischen Nationen an, die ähnliche Maßnahmen eingeführt haben, darunter Frankreich, Österreich und Belgien. Die Einführung des Verhüllungsverbots wurde von tiefgehenden Diskussionen über religiöse Freiheiten, Sicherheit und gesellschaftliche Integration begleitet.
Es wird erwartet, dass das Verbot in der Umsetzung neue gesellschaftliche Diskussionen entfachen wird.
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