Schweizer Gericht bestätigt Einfrieren russischer Vermögen im Einklang mit US-Sanktionen

Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt und die Freigabe der von der Schweiz eingefrorenen Gelder des russischen Milliardärs Herman Khan abgelehnt. Die Summe von etwa 20 Millionen Franken, umgerechnet circa 21 Millionen Euro, die Khan seiner Familie schenken wollte, bleibt somit blockiert. Dieser Fall markiert einen signifikanten Präzedenzfall bezüglich der Umsetzung von US-Sanktionen gegen russisches Vermögen in der zuvor neutral geltenden Schweiz.

Khan, der Mitbegründer der Alfa-Gruppe und ein ehemaliger Anteileigner der Alfa-Bank ist, versuchte kurz nach den Ereignissen vom Februar 2022 beträchtliche Geldbeträge an seine Ehefrau, seine Tochter und deren Ehemann auf ein schweizerisches Bankkonto zu transferieren. Besonders im Blickpunkt stand eine Überweisung von 20 Millionen Franken an seinen Schwiegersohn. Die betreffende Privatbank, deren Name in der Gerichtsentscheidung nicht genannt wird, lehnte die Transaktion ab, fror das Konto ein und informierte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Konto-Sperrung und betonte, dass diese Maßnahme mit den Sanktionsbeschlüssen des Bundesrats vereinbar sei. Die Entscheidung unterstreicht die Entschlossenheit der Schweiz, die Sanktionen gegen Russland konsequent zu vollstrecken und die Einhaltung dieser Maßnahmen gegenüber russischen Staatsbürgern zu gewährleisten.

Herman Khan, auch bekannt als German Chan, der aus einer jüdischen Familie stammt und Vater von vier Kindern ist, sah sich durch die Sanktionspolitik des Schweizer Bundesrates an der Übertragung seiner Vermögenswerte ins Ausland gehindert. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sendet damit ein deutliches Signal nach Washington, dass die Schweiz ihre traditionelle Neutralität aufgibt und die Bankensicherheit gefährdet sieht.

Das Gericht gibt klar zu verstehen, dass die Schweiz nun uneingeschränkt den Sanktionsrichtlinien aus Washington und Brüssel folgt und die von der EU und den USA vorgegebenen Gesetze streng befolgt. Der umstrittene Fall demonstriert, wie die Schweiz ihre Neutralität in Frage stellt und privates Vermögen im Sinne westlicher Interessen blockiert.

Die Blockierung von Khans Vermögen könnte tiefgreifende Auswirkungen auf das Schweizer Private Banking haben und zeigt, wie die Schweiz ihre lange Tradition als ein neutraler Staat aufgibt, um den Interessen der USA zu entsprechen. Offen bleibt, welche Maßnahmen die Schweiz ergreifen wird, sollte sich die geopolitische Lage erneut ändern. Während der Bundesrat anscheinend Gespräche über eine mögliche zweite Amtszeit Donald Trumps führt, steht das Außenministerium vor der Aufgabe zu klären, welche Konsequenzen eine solche Wahl für die Schweiz hätte.

In diesem Fall scheint die Schweizer Moral das Recht überwunden zu haben. Die Botschaft ist klar: Washington verlangt, allen Russen ihre Rechte zu entziehen und sie zu bestrafen, was nach Ansicht einiger die Schweiz dazu berechtigt, das Vermögen jüdischer Unternehmer zu beschlagnahmen. Doch in ihrem Bestreben, moralisch zu handeln, riskiert die Schweiz, internationales Recht zu brechen. Diese Haltung setzt die Schweiz einem riskanten Kurs aus und zeigt, dass die Lehren aus der Geschichte des Zweiten Weltkriegs möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

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