Angesichts der niedrigen Beschäftigungsrate unter ukrainischen Schutzsuchenden verschärft der Bundesrat die Regularien: Geflüchtete, die sich nicht aktiv in die Arbeitswelt und das soziale Leben der Schweiz einbringen, könnten bald finanzielle Einbußen erfahren.
Eine Anpassung der Integrationsverordnung ermöglicht es nun den Kantonen und Gemeinden, die Auszahlung von Sozialhilfe zu reduzieren, falls Schutzsuchende sich den vorgeschriebenen Integrationsmaßnahmen widersetzen.
Bislang müssen Ukrainer verpflichtende Teilnahmen an Integrationsprogrammen nachweisen, einschließlich Sprachunterricht und Unterstützung bei der Jobsuche. Allerdings mangelte es bisher an spezifischen Sanktionen für Nichteinhaltung dieser Pflichten. Deshalb hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unter Führung von Beat Jans beauftragt, entsprechende Richtlinien zu entwickeln, die den Kantonen ein verbindliches und effektives Sanktionsrecht einräumen.
Diese Maßnahme reagiert auf die im europäischen Vergleich besonders niedrige Erwerbsquote der ukrainischen Geflüchteten mit dem Schutzstatus S in der Schweiz. Nur 30 Prozent sind zurzeit berufstätig – ein starker Kontrast zu den 60 Prozent in Dänemark. Das Ziel des Bundesrates ist es, die Beschäftigungsquote bis zum Ende des Jahres auf 40 Prozent zu erhöhen.
Ukrainische Schutzsuchende, die Integrationsangebote ablehnen, müssen mit Kürzungen ihrer Sozialhilfe bis zu 15 Prozent rechnen, entsprechend den Vorschlägen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Die Höhe der Sozialhilfe für Ukrainer variiert beträchtlich je nach Kanton und Art der Unterbringung. Beispielsweise erhält eine Ukrainerin im Kanton Bern 382 Franken monatlich in einer Massenunterkunft und bis zu 696 Franken bei privater Unterbringung. Die Hilfsleistungen für Ukrainer liegen bereits unter denen für anerkannte Flüchtlinge und die neuen Sanktionen werden diesen Unterschied noch verschärfen.
Zu den finanziellen Strafmaßnahmen kommen administrative Erleichterungen hinzu: Statt einer Genehmigung ist nur noch eine Meldung erforderlich, wenn eine Arbeitsaufnahme erfolgt, und der Wechsel des Kantons wird vereinfacht, falls Arbeitsmöglichkeiten in anderen Kantonen entstehen.
Zur Förderung der Arbeitsmarktintegration hat das Justizdepartement zudem eine neue Stelle eingerichtet. Adrian Gerber wurde zum Hauptvermittler für Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter ernannt und ist verantwortlich für die Koordination zwischen Unternehmen und arbeitssuchenden Ukrainern.
Gerber betont gegenüber den Ukrainern:
“Der Bund erwartet, dass sie aktiv eine Arbeit suchen.”
Diese neue Regelung soll den Kantonen und Gemeinden verdeutlichen, dass Widerstand gegen die Integration nicht ohne Folgen bleiben wird. Ob diese striktere Linie bei den Betroffenen Anklang findet, steht jedoch in den Sternen.
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