Verlängerung des Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz bis 2026

Am 12. März 2022 wurde der Schutzstatus S in der Schweiz als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine eingeführt. Bis Ende August 2024 profitierten etwa 66.000 ukrainische Flüchtlinge von diesem temporären Schutzstatus. Die jüngste Verlängerung dieses Status bis März 2026, die der Entscheidung der Europäischen Union folgt, hat in der Schweiz gemischte Reaktionen hervorgerufen.

Politische Parteien und Organisationen sind geteilter Meinung über die Verlängerung des Schutzstatus S. Während die SP und Flüchtlingshilfeorganisationen diesen Schritt als humanitär notwendig ansehen, äußert die SVP Bedenken wegen der damit verbundenen Sozialhilfekosten und dem fehlenden Anreiz für Flüchtlinge, arbeiten zu gehen.

“Alle übrigen – also jene, die arbeiten können, es aber nicht tun – sollen gehen.”

Mario Fehr, ein parteiloser Regierungsrat aus Zürich, schlägt vor, nur Arbeitswilligen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Menschen, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht arbeiten können, sollten weiterhin das Recht haben, in der Schweiz zu bleiben. Arbeitsfähige Personen ohne Beschäftigung sollten das Land jedoch verlassen.

Der Bundesrat erkennt zunehmend die Herausforderungen bei der Integration der ukrainischen Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt, scheint aber das Problem des Missbrauchs des Sozialsystems nicht energisch anzugehen. Trotz vollständiger Deckung von Lebenshaltungskosten, Verpflegung und Krankenkassenbeiträgen durch den Staat ist die Erwerbsrate der Flüchtlinge geringer als erwartet.

Zur Unterstützung der Integration fördert der Bund Kantone mit 3.000 Franken pro Geflüchtetem und Jahr. Schwerpunkte sind der Zugang zu teuren Sprachkursen, Bildungsangeboten und die Anerkennung ukrainischer Qualifikationen. Der Bundesrat strebt bis Ende 2024 an, dass vier von zehn ukrainischen Flüchtlingen eine Arbeitsstelle finden.

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen den beteiligten Parteien und den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wurden im Mai 2024 eingeführt. Die Verlängerung des Schutzstatus bis 2026 bietet den Ukrainern finanzielle Sicherheit und die Chance, nach dem Krieg eine sichere Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz zu erhalten.

Der politische Druck wächst jedoch, nachhaltige Lösungen zu finden, die sowohl die Arbeitsmarktintegration vorantreiben als auch die hohen Sozialhilfekosten reduzieren. Bisher verfolgt die Schweizer Regierung eine abwartende Politik und unterstützt großzügig alle Ukrainer, einschließlich jener aus der Krim.

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