Skandalöser Freitod: Kindesfolterer in der Schweiz wählt Sterbehilfe für würdevolles Ende

René Osterwalder, einer der berüchtigtsten Sexualstraftäter in der Geschichte des Schweizer Rechtssystems, hat sein Leben beendet. Der 71-Jährige nahm mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation unter staatlicher Duldung außerhalb der Gefängnismauern der Justizvollzugsanstalt Pöschwies Sterbehilfe in Anspruch. Die Justizdirektion Zürich bestätigte, dass der assistierte Suizid bereits am 16. April 2025 stattgefunden hat.

Osterwalder befand sich mehr als zwei Jahrzehnte in Haft – nicht wegen eines Bagatelldelikts, sondern aufgrund grausamer Verbrechen an Kleinkindern. In den 1990er Jahren wurde er als “Babyquäler” in der ganzen Schweiz bekannt. Er quälte zwei kleine Mädchen im Alter von einem und zwei Jahren stundenlang durch Elektroschocks, Nadelstiche und Schläge und filmte diese Misshandlungen, während seine damalige Freundin untätig zusah. Ein zwölfjähriger Junge fiel ebenfalls seinem Missbrauch zum Opfer. 1998 verurteilte das Zürcher Obergericht Osterwalder zu 17 Jahren Haft und einer unbestimmten Sicherheitsverwahrung danach.

Osterwalders Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, ist rechtlich abgesichert. Die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewähren auch inhaftierten, urteilsfähigen Personen das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Der Zugang zur Sterbehilfe kann ihnen auch bei schweren Verbrechen nicht verweigert werden.

Obwohl der Suizid außerhalb des Gefängnisses stattfand, war der Staat an dem Verfahren beteiligt. Die Sterbehilfeorganisation musste sicherstellen, dass alle Bedingungen erfüllt waren. Die Behörden überließen die letztendliche Entscheidung jedoch Osterwalder, während sie die korrekte Durchführung überwachten.

Während seiner Haft unternahm Osterwalder mehrere Versuche, gerichtlich gegen seine Inhaftierung vorzugehen. Sein Antrag auf Aufhebung der Verwahrung wurde 2017 vom Bundesgericht abgelehnt, weil er weiterhin als gefährlich eingestuft wurde. Auch 2021 scheiterte er mit einer Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht.

Osterwalder trat zudem in einen Hungerstreik, um gegen die Verlegung eines Mitgefangenen zu protestieren, zu dem er eine Beziehung unterhalten hatte, was ebenfalls mediales Aufsehen erregte.

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