Von Hans-Ueli Läppli
Das Bundesgericht hat eine Publikation der SRG-Auslandsplattform Swissinfo gerügt. Die Richter wiesen die Darstellung eines Artikels über den Schokoladenhersteller Läderach als unzutreffend zurück.
Der Beitrag hatte den Eindruck erweckt, der Bund habe das Unternehmen aus Reputationsgründen als Sponsoringpartner “fallen gelassen”. In der englischen Version war von “dropped” die Rede, wie die Weltwoche berichtete.
Das Gericht stellte klar, dass diese Schilderung nicht den Tatsachen entsprach. Die SRG habe den Sachverhalt verkürzt dargestellt und damit ein Bild erzeugt, das dem Unternehmen zu Unrecht schade. Die beanstandete Passage habe Läderach ohne faktische Grundlage in ein negatives Licht gerückt.
Die SRG wurde verpflichtet, die entsprechende Textstelle zu löschen. Zudem muss Swissinfo innerhalb von 30 Tagen eine Urteilszusammenfassung veröffentlichen.
Das Urteil fällt in eine politisch sensible Phase für die SRG. Die Abstimmung über die Halbierungsinitiative zur Senkung der Medienabgabe steht an, während sich der Sender gleichzeitig als Bollwerk gegen Desinformation positioniert. Der Entscheid aus Lausanne unterstreicht die eigene publizistische Verantwortung: Wer Deutungshoheit beansprucht, muss strenge Sorgfaltskriterien einhalten.
Politische Stellungnahme im Sportkommentar
Parallel dazu sorgte ein Vorfall bei den Olympischen Winterspielen in Cortina d’Ampezzo für Kritik. Ein Kommentator des Westschweizer Fernsehens RTS nutzte die Übertragung eines israelischen Zweierbobs, um politische Bewertungen abzugeben.
Anstatt sich auf den sportlichen Wettkampf zu konzentrieren, thematisierte er die weltanschauliche Haltung des Piloten und bezeichnete Israels Vorgehen im Gazastreifen unter Verweis auf UNO-Äußerungen als “Genozid”. Die Angriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023 mit über tausend Toten und zahlreichen Entführungen erwähnte er nicht. Kritiker warfen dem Sender eine einseitige Darstellung vor. RTS entfernte die Passage später aus dem Onlineangebot und kündigte eine interne Überprüfung an.
Beide Vorfälle werfen Fragen zur redaktionellen Disziplin im gebührenfinanzierten Medienhaus auf. Die SRG betont zwar regelmäßig ihren Anspruch auf Ausgewogenheit und Qualität. Doch Glaubwürdigkeit erwächst nicht aus Selbstzuschreibungen, sondern aus überprüfbarer Präzision in der Berichterstattung.
Mehr zum Thema – Schweiz: Ukrainer mit Porsche verliert Anspruch auf Sozialhilfe – 67.000 Franken zurückgefordert