Derzeit leben in der Schweiz etwa 70.000 bis 72.000 ukrainische Geflüchtete mit dem vorübergehenden Schutzstatus S. Ab 2027 werden schätzungsweise 30 000 von ihnen auf die reguläre Aufenthaltsbewilligung B wechseln. Für die Kantone und Gemeinden entstehen dadurch voraussichtlich zusätzliche finanzielle Belastungen von mindestens 300 Millionen Franken. Gleichzeitig reduziert der Bund seine bisherige Kostenbeteiligung, was die finanzielle Last vor Ort weiter erhöht.
Seit 2022 hat die Schweiz zehntausenden Ukrainerinnen und Ukrainern rasch und unbürokratisch Schutz gewährt. Trotz dieser umfassenden Unterstützung sind aktuell nur 36 Prozent von ihnen erwerbstätig.
Gemäß geltendem Asylrecht führt der Wechsel zum Status B dazu, dass die Betroffenen künftig Anspruch auf die gleichen Sozialhilfeleistungen wie Schweizer Staatsangehörige haben. Die konkrete Höhe der Leistungen variiert von Kanton zu Kanton. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) empfiehlt für eine alleinstehende Person monatlich rund 1.100 Franken. Personen mit Status S erhalten derzeit beispielsweise in Bern etwa 700 Franken; in Kollektivunterkünften fällt der Betrag geringer aus.
Skos-Direktor Markus Kaufmann schätzt, dass die Umstellung auf das neue Regime mindestens 300 Millionen Franken an Mehrkosten verursachen wird. Ursprünglich sollte der Bund die Hälfte dieser Summe tragen. Eine gesetzliche Änderung im Rahmen des Entlastungspakets begrenzt die bundesstaatliche Beteiligung jedoch auf fünf Jahre. Die gesamtschweizerischen Ausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine beliefen sich 2026 noch auf 1,3 Milliarden Franken.
Die SVP übt scharfe Kritik an der geplanten Gleichstellung in der Sozialhilfe. Nationalrätin Barbara Steinemann warnt vor einem unkontrollierbaren Kostenanstieg für Kantone und Gemeinden. Sie befürchtet zudem, dass höhere Leistungen die Motivation zur Arbeitsaufnahme verringern könnten.
Die SVP hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, um die automatische Erteilung der B-Bewilligung zu verhindern. Auch die FDP fordert eine Exit-Strategie für den Status S und verweist auf dessen ursprünglich rückkehrorientierten Charakter.
Die Mitte-Parteien setzen hingegen auf Integration. Ihr Vorschlag sieht vor, dass Personen mit Status S nach drei Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sofern sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies soll die Eingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft fördern und gleichzeitig die öffentlichen Kassen entlasten. Die SP fordert eine generelle Anhebung der Sozialhilfe für alle Geflüchteten auf das Niveau von Schweizer Empfängern – ein Vorstoß, der im Nationalrat scheiterte.
Aktuell beziehen noch rund 64 Prozent der ukrainischen Geflüchteten Sozialhilfe; im Jahr 2024 lag dieser Anteil bei über 80 Prozent. Skos-Direktor Markus Kaufmann betont, dass Integration Zeit benötige. Kürzere Leistungsansprüche oder mangelnde Sprachförderung würden diesen Prozess erschweren.
Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten derzeit an klaren Regelungen für den Statuswechsel ab 2027. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will dem Bundesrat bis zum Herbst einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hält ein stabiles Bleiberecht für unerlässlich, um den Geflüchteten die nötige Sicherheit für Integration und Arbeitsaufnahme zu geben.
International zeichnet sich ein gegenläufiger Trend ab. In Deutschland sollen Geflüchtete aus der Ukraine, die nach April 2025 einreisen, künftig nur noch die grundlegenden Asylbewerberleistungen erhalten. Norwegen hat die Unterstützung bereits vor zwei Jahren gekürzt, und in Polen wird die Sozialhilfe auf besonders schutzbedürftige Personen beschränkt.
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