Schweiz sagt NEIN: US-Militärflüge müssen Umwege fliegen – Neutralität im Iran-Krieg gewahrt

Kurz nachdem die Schweiz den Konflikt im Nahen Osten offiziell als Krieg eingestuft hatte, folgte eine erste konkrete Konsequenz: Die Schweiz lehnte Überfluggesuche der USA für militärische Missionen in diesem Kontext umgehend ab.

In einer Sondersitzung am Samstag prüfte der Bundesrat fünf entsprechende Anträge. Zwei Gesuche, die in direktem Zusammenhang mit den Kampfhandlungen zwischen den USA und Israel auf der einen und dem Iran auf der anderen Seite standen, wurden einstimmig abgelehnt. Drei weitere Anträge – für zwei Transportflüge und einen Wartungsflug – wurden hingegen bewilligt, wie die Landesregierung am Abend mitteilte.

Bereits am vergangenen Mittwoch hatte ein US-Transportflugzeug auf der Route zwischen Deutschland und Sizilien den Schweizer Luftraum zweimal überflogen, jedoch ohne ihn zu verletzen. Die Maschine verfügte über eine gültige Jahresbewilligung sowie eine sogenannte “Diplomatic Clearance”, die Überflüge zu offiziellen Zwecken erlaubt.

Grundsätzlich benötigen ausländische Staaten für die Nutzung des Schweizer Luftraums zu militärischen oder offiziellen Zwecken eine Freigabe der Behörden. Dies gilt für Truppen- und Polizeieinsätze ebenso wie für den Transport von Staatsoberhäuptern oder hochrangigen Beamten. Für befreundete Nationen, darunter die USA, erteilt der Bund oft pauschale Jahresbewilligungen für Staats- und Militärflugzeuge.

SVP-Bundesrat Albert Rösti unterstrich, dass solche Bewilligungen nur erteilt werden, solange die Neutralität und Souveränität der Schweiz gewahrt bleiben. Flüge, die gegen das Völkerrecht verstoßen oder der unmittelbaren Unterstützung von Kampfhandlungen dienen, erhalten keine Freigabe.

Die Luftwaffe überwacht den Luftraum stichprobenartig und hat in den letzten Tagen mehrere Kontrollflüge (“Live Missions”) durchgeführt, ohne dabei Verstöße festzustellen.

Nach zweiwöchiger Prüfung kam der Bundesrat zum Schluss, dass zwischen den USA, Israel und dem Iran ein Kriegszustand herrscht. Das schweizerische Neutralitätsrecht greift daher gegenüber diesen Staaten, was sowohl Überflüge als auch Kriegsmaterialexporte betrifft.

Die politischen Reaktionen fallen unterschiedlich aus: Während SVP-Nationalrat Franz Grüter die Entscheidung als nachvollziehbar bezeichnet, hält SP-Co-Präsident Cédric Wermuth sie für richtig, wenn auch verspätet. Er fordert zudem grundsätzliche Konsequenzen für die Neutralitätspolitik.

Andere Konflikte in der Region, etwa zwischen dem Iran und arabischen Staaten, stuft der Bund derzeit nicht als Krieg ein. Die Intensität und Dauer der Gefechte seien hierfür nicht ausreichend.

Die Schweiz folgt damit einer bewährten Praxis. Bereits während des Irak-Kriegs 2003 sperrte sie den Luftraum für Kampfmissionen, erlaubte aber über 100 amerikanischen und britischen Maschinen Überflüge für medizinische und humanitäre Zwecke.

Auch heute gilt der Grundsatz: Militärflüge im direkten Kontext von Kampfhandlungen sind untersagt, während humanitäre, medizinische oder andere neutralitätsunabhängige Flüge erlaubt bleiben können.

Wie die US-Regierung auf den Entscheid der Schweiz reagieren wird, dürfte sich in den kommenden Tagen zeigen.

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