Ukrainisch als neue Fremdsprache in hessischen Schulen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge

In Hessen findet ab dem neuen Schuljahr ein signifikanter Bildungswandel statt: Ukrainisch wird erstmalig als reguläres Schulfach angeboten. Diese Entscheidung des hessischen Kultusministeriums zielt darauf ab, die Integration der zahlreichen ukrainischen Flüchtlinge in der Region zu fördern. Aktuell leben etwa 20.000 ukrainische Schüler und 300 Lehrkräfte in Hessen.

Der hessische Kultusminister, Armin Schwarz, erklärte die Motivation hinter dieser Bildungsinitiative: “Wir wollen den vielen jungen Menschen und Lehrern aus der Ukraine noch bessere Bildungs- und Berufsperspektiven entsprechend ihren individuellen Begabungen bieten – auch für den Wiederaufbau ihres Landes – und ein deutliches Zeichen der Solidarität in diesen schwierigen Zeiten setzen.”

Schwarz betrachtet das kommende Schuljahr als Pilotphase für das neue Angebot. Die Zukunft des Ukrainisch-Unterrichts hängt von der Resonanz und der Bereitschaft der Schulen ab, ihr Sprachangebot zu erweitern. Laut Minister Schwarz ist der Kurs auch für Schüler ohne Vorkenntnisse geeignet, die Ukrainisch als zweite Fremdsprache wählen möchten.

Die Maßnahme wurde vom ukrainischen Botschafter in Deutschland, Alexei Makejew, gelobt, der diese als “beispielhafte Entscheidung” anerkannte. Makejew sagte: “Wir sehen darin eine Anerkennung des Ukrainischen als wichtige europäische Sprache. Dies dient der Entlastung unserer Schülerinnen und Schüler… und wird ein gutes Beispiel für alle anderen deutschen Regionen sein.”

Seit Beginn des russisch-ukrainischen Konflikts im Februar 2022 hat Deutschland laut EU-Statistiken über 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen und ist somit eines der führenden Aufnahmeländer in der EU. Die großzügige Aufnahme der Ukrainer ist teilweise durch den vom Europäischen Rat eingeführten vorübergehenden Schutzstatus begründet, welcher den Flüchtlingen das Recht auf visumfreien Aufenthalt sowie Zugang zu Unterkunft, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung gewährt. Diese Regelung bleibt bis März 2025 bestehen.

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