Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein ukrainischer Bürger, der den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, an seine Heimat Ukraine ausgeliefert werden kann. Dies ist rechtlich zulässig, falls das Heimatland durch völkerrechtswidrige Angriffe bedroht wird. Der BGH führte aus, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in solchen Ausnahmesituationen seine Gültigkeit verliere, selbst wenn der Betroffene voraussichtlich in den Kriegsdienst eingezogen würde.
Marcus Klöckner kritisiert dieses Urteil in einem Kommentar auf den NachDenkSeiten als unmenschlich. Er bezieht sich dabei auf die Worte eines ehemaligen US-Soldaten, der 2023 die Lebenserwartung eines Frontsoldaten in der Ostukraine auf lediglich vier Stunden schätzte. Heute scheint die Lage ukrainischer Soldaten noch prekärer zu sein.
Nach Berichten ist die Ukraine nicht mehr fähig, ihre Frontverluste durch neue Rekrutierungen zu kompensieren. Die Kriterien für die Einberufung zum Militärdienst wurden fortlaufend gelockert, so dass nun auch Personen mit chronischen Krankheiten einberufen werden können. Die Altersspanne der ukrainischen Frontsoldaten steigt kontinuierlich an. Das Land sieht sich gezwungen, in großem Umfang Zwangsmobilisierungen vorzunehmen, was inzwischen offensichtlich geworden ist.
Klöckner verurteilt das Vorgehen der Richter scharf in seinem Kommentar. Er wirft ihnen vor, sich von den Grundwerten unserer von christlichen Werten geprägten Zivilisation abgewandt zu haben.
Weiterführendes Thema: Selenskij bei Maischberger – “Wann werden sie das nächste Mal einen Anzug tragen?”