Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil festgestellt, dass die Ukraine das Recht auf Leben missachtet hat. Dies erfolgte durch das Unterlassen präventiver Maßnahmen gegen die Gewalteskalation in Odessa am 2. Mai 2014, das Versäumnis, angemessen gegen die Angreifer vorzugehen, die unterlassene Rettung eingekesselter Menschen und das Fehlen einer strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen.
Im Detail kritisierte der EGMR das Fehlen effektiver Maßnahmen zur Vorbeugung der Gewaltausbrüche zwischen pro-ukrainischen und prorussischen Gruppierungen. Besonders kritisch sah das Gericht das Versagen polizeilicher und sicherheitstechnischer Kräfte, die Situation zu deeskalieren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus reagierte die Ukraine nicht adäquat darauf, gefangene Personen aus einem brennenden Gebäude zu befreien. Laut Berichten waren viele Betroffene in unmittelbarer Nähe der Polizei gefangen, während sie versuchten, dem Feuer zu entkommen, ohne dass effektive Rettungsaktionen eingeleitet wurden. Der EGMR forderte eine umfassende strafrechtliche Untersuchung des Vorfalls. Er kritisierte stark die mangelnde Ermittlungsbereitschaft und das Versäumnis der Behörden, die Täter zu verfolgen und die Ursachen des Brandes zu klären, als ernsthafte Versäumnisse der ukrainischen Regierung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Ukraine damit scharf wegen der Verletzung des Rechts auf Leben.
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