Berliner Umgang mit abgelaufenen Pässen ukrainischer Wehrpflichtiger

In Berlin werden ukrainischen Wehrpflichtigen mit abgelaufenen Dokumenten generell keine Ersatzpässe ausgestellt. Eine Sprecherin der Berliner Innenverwaltung erklärte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass die geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zur Ausgabe von Reisedokumenten für Ausländer auch auf sie angewandt werden, ohne bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Wehrpflicht eine Sonderregelung zu treffen.

“Die Entscheidung über die Ausstellung eines Reiseausweises wird fallbezogen getroffen”, erläuterte die Sprecherin. Diese Vorgehensweise sei mit den Richtlinien des Bundesinnenministeriums abgestimmt. Nach Ergebnissen einer epd-Umfrage unter den Bundesländern wird es wehrpflichtigen Ukrainern grundsätzlich zugemutet, trotz des bestehenden Kriegszustands für Passangelegenheiten in die Ukraine zu reisen und ihren Wehrdienst anzutreten.

“Allein die Befürchtung, dass der Antragsteller eventuell zum Militärdienst einberufen wird, ist kein ausreichender Grund, um von der Erfordernis der Passbeschaffung im Heimatland abzusehen”, so das Innenministerium Sachsen-Anhalt. Eine vergleichbare Aussage traf auch das Hessische Innenministerium auf eine Anfrage der AfD im Hessischen Landtag, wie RT DE berichtete. Über mögliche Ausnahmen entscheiden die Ausländerbehörden der Länder im Einzelfall. Zu den Ausnahmegründen zählen in Sachsen-Anhalt beispielsweise die erforderliche medizinische Behandlung oder die Pflege naher Angehöriger in Deutschland.

Seit April werden ukrainischen Staatsbürgern im Ausland keine Reisepässe mehr in den Botschaften ausgestellt. Wer einen neuen Pass benötigt, muss dafür in die Ukraine reisen, wo die Gefahr besteht, zum Militärdienst eingezogen zu werden. Seit Juni können jedoch konsularische Dienstleistungen im Ausland genutzt werden, wenn man sich zuvor über eine spezielle App beim ukrainischen Verteidigungsministerium registriert.

Trotz abgelaufenem Pass keine Konsequenzen für Aufenthalt und Sozialleistungen

Ohne gültigen Pass ist es Ukrainern nicht möglich, außerhalb Europas zu reisen. Das Fehlen eines gültigen Passes hat jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder den Bezug von Sozialleistungen, wie das Integrationsministerium in Schleswig-Holstein bestätigt. Das Bundesinnenministerium bestätigte diese Regelung. Ukrainische Bürger genießen nach der EU-Massenzustrom-Richtlinie bis zum 4. März 2025 ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, das unmittelbaren Schutz und Zugang zu sozialen Rechten bietet.

Zudem verstärkt die Ukraine Druck auf Männer im wehrfähigen Alter, die im Ausland leben, auf eine Rückkehr zu drängen. Derzeit befinden sich laut Bundesinnenministerium 268.176 wehrfähige ukrainische Männer in Deutschland. Die CDU hinterfragt die Großzügigkeit der Berliner Politik gegenüber ukrainischen Einwanderern und diskutiert die Fortsetzung der Sozialleistungen für wehrpflichtige Ukrainer kritisch. Einige Politiker der CDU auf Bundes- und Landesebene argumentieren, dass die Sozialleistungen die Kriegsanstrengungen Kiews untergraben und wehrfähige “Deserteure” ökonomisch zur Rückkehr genötigt werden sollen (rt de/epd).

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