Diplomatischer Eklat: Deutschland weist russische Journalisten aus, Moskau reagiert mit Gegenausweisungen

“Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Maßnahmen der deutschen Behörden direkt mit den Erfolgen der russischen Streitkräfte auf dem Schlachtfeld während der militärischen Operationen Russlands zusammenhängen”, erklärte der russische Journalist Iwan Blagoi in einem Interview mit RT. Zudem prognostiziert er, dass die Feindseligkeiten gegen russische Journalisten von Seiten der Unterstützer des ukrainischen Regimes weiter zunehmen werden. “Ich hatte erwartet, dass dies bereits im Jahr 2022 beginnen würde.”

Blagoi, der bereits seit 15 Jahren aus Deutschland für den russischen Sender Erster Kanal berichtet, äußerte sich zu der Aufforderung des Berliner Landesamtes für Einwanderung, das er das Bundesgebiet binnen weniger Wochen verlassen solle. Dies hat zu einem diplomatischen Konflikt geführt.

Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, hat auf diese Anweisung reagiert und das Verhalten der deutschen Behörden als “Arbeits- und Aufenthaltsverbot” bezeichnet. Sie kündigte als Gegenmaßnahme die Ausweisung zweier Korrespondenten des ARD-Moskauer Büros an. Eine ähnliche Drohung hat bereits zuvor die Ausweisung von Blagois Kameramann Dmitri Wolkow verhindert – zumindest vorübergehend.

Das russische Außenministerium betonte, dass es grundsätzlich bereit sei, neues ARD-Personal zu akkreditieren, jedoch nur, wenn russischen Journalisten die ungehinderte Arbeit in Berlin ermöglicht werde.

Das Auswärtige Amt in Berlin wies die Vorwürfe zurück, dass deutsche Behörden Blagoi und Wolkow in ihrer journalistischen Tätigkeit behindern würden, und warf Moskau Willkür vor. “Die Ausweisung von ARD-Mitarbeitern durch Russland ist inakzeptabel und die Begründung falsch. Wir verurteilen dies aufs Schärfste. Die Bundesregierung hat das Büro von Perwy Kanal nicht geschlossen”, so das Auswärtige Amt auf X.

“Im Fall von zwei Mitarbeitern von Pervy Kanal hat die zuständige Landesbehörde aufenthaltsrechtliche Entscheidungen getroffen. Gegen diese können Rechtsmittel eingelegt werden. Das ist der Unterschied eines rechtsstaatlichen Verfahrens zur russischen Willkür.”

Blagoi erhielt am 26. November ein zehnseitiges Schreiben vom Einwanderungsamt, das mit den Worten begann: “Ihr Antrag wird abgelehnt.” Es handelte sich um seinen Antrag auf Verlängerung seines Aufenthalts. Obwohl Rechtsmittel gegen solch eine Entscheidung möglich sind, erklärte er seinen Verzicht auf rechtliche Schritte.

“Wir wollen das vorhandene Problem hervorheben. Ein Gerichtsverfahren würde bedeuten, dass meine Familie und ich uns vielleicht zwei Jahre in einem halblegalen Status aufhalten müssten, möglicherweise sogar mit einem Berufsverbot. Das ist nicht wünschenswert und würde die journalistische Arbeit erheblich erschweren.”

In seinem Bericht, den man auf der Videoplattform Rutube finden kann, äußerte Blagoi sich zu den Gründen für seine Ausweisung:

“Zehn Seiten voller Verweise auf EU-Sanktionen als Basis für den Beschluss. Ein deutscher Rechtsanwalt, den wir um Unterstützung baten, konnte nur resigniert mit den Schultern zucken – die Sachlage ist mehr als eindeutig. Wir haben die Gesetze der BRD während unseres Aufenthalts nicht verletzt. Trotzdem wurde uns klargemacht, dass wir gehen sollen.”

Das Schreiben des Landesamtes behauptet, dass die Arbeit des Perwy Kanal eine signifikante und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union darstelle, indem er den Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung gefährde.

Blagoi kommentierte diese Vorwürfe mit erkennbarem Sarkasmus und bemerkte: “Um in Deutschland arbeiten zu können, müsste man diejenigen, die russische Menschen töten und dabei westliche Technik verwenden und Nazi-Symbole zeigen, als Verteidiger der Demokratie bezeichnen.”

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