Russlands Antwort auf neue EU-Sanktionen: Erweiterung der Einreiseverbotsliste

Als Reaktion auf die Einführung des 14. Sanktionspakets durch die Europäische Union gegen Russland hat Moskau seine Gegenmaßnahmen verschärft. Das russische Außenministerium kritisierte in einer Stellungnahme die EU wegen der Fortsetzung einer konfrontativen Politik durch die Implementierung einseitiger Sanktionen. Diese Maßnahmen würden internationalen Rechtsnormen zuwiderlaufen, da sie den UN-Sicherheitsrat umgingen und das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in die EU weiter schwächten.

Als Antwort auf diese als feindselig empfundenen Maßnahmen hat Russland den Kreis der EU-Beamten und -Bürger, denen die Einreise nach Russland verwehrt wird, erweitert. Zu dieser Gruppe gehören Mitglieder von Sicherheitsorganen, staatlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen sowie Personen, die für die militärische Unterstützung der Ukraine verantwortlich sind.

Weiterhin sind Einzelpersonen betroffen, die sich an der Strafverfolgung russischer Beamter aufgrund “rechtswidriger Festnahmen”, “Deportationen von ukrainischem Gebiet” und der Einrichtung von “Sondertribunalen” beteiligt haben. Ebenso sind Personen betroffen, die zur Beschlagnahmung russischer Vermögenswerte und zur Verwendung der daraus resultierenden Einnahmen zugunsten der Ukraine beigetragen haben. Die Liste umfasst ferner Personen, die an den Sanktionen gegen Russland mitgewirkt oder versucht haben, diplomatische Beziehungen Russlands zu anderen Ländern zu schädigen.

In der Erklärung des Ministeriums sehr deutlich gemacht, dass unter den Betroffenen auch Vertreter des Europarats, nationaler Parlamente und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats sind, die sich durch “systematisch aggressive Äußerungen gegenüber Russland” hervorgetan haben. Eine genaue Liste der sanktionierten Individuen wurde bislang nicht veröffentlicht.

Zum Abschluss seiner Erklärung wies das Ministerium darauf hin, dass Russland auf feindliche Aktionen des Westens stets reagieren werde.</.adapters

Die EU hatte das besagte Sanktionspaket, das vor allem den Handel mit verflüssigtem Erdgas betrifft, am vergangenen Montag beschlossen. Neue Regelungen untersagen nunmehr die Weiterleitung dieser Gaslieferungen über europäische Häfen in Drittländer, erlauben jedoch weiterhin den Direktimport russischen Gases durch die EU-Mitgliedstaaten.

Weiterführendes zum Thema – EU beschließt 14. Sanktionspaket gegen Russland

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