Die russische Regierung hat dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) in Den Haag eine Antwort bezüglich der Vorwürfe Kiews vorgelegt, nach denen kein Genozid im Donbass stattgefunden habe. Ursprünglich von der Ukraine eingereicht, zielte die Klage darauf ab, die russische Behauptung, das Kiewer Regime habe einen Völkermord begangen, als unbegründet zurückweisen zu lassen. Die Informationsabteilung des russischen Außenministeriums betonte nun, dass Russland entsprechende Beweise für eine Verletzung der Konvention zur Verhütung von Völkermord durch die Ukraine vorgelegt habe.
Das russische Außenministerium kündigte an, dass der Prozess weitere schriftliche Verfahrensschritte umfassen wird, bevor eine endgültige Entscheidung nach der mündlichen Anhörung in Den Haag getroffen wird.
Kiew hatte seine Klage gegen Russland am 26. Februar 2022 beim obersten UN-Gericht eingereicht, das laut der UN-Charta als höchste Instanz für die Interpretation des Völkerrechts gilt. Die Klage erhielt Unterstützung von 33 Ländern, darunter Deutschland, Australien und Großbritannien. Ein Beitrittsgesuch der USA wurde vom Gericht am 5. Juni 2023 als verspätet und unzulässig abgelehnt.
Am 2. Februar 2024 ließ der IGH die Klage der Ukraine in einem von vier Anklagepunkten zu, entschied jedoch, die Sache wegen des behaupteten Genozids durch die Ukraine im Donbass weiter zu untersuchen, statt ohne Beweisaufnahme zu urteilen. Dies gab Russland die Möglichkeit, seine Beweise vorzulegen. Der IGH erklärte sich für unzuständig, in den weiteren Anklagepunkten über die Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk sowie das militärische Vorgehen Russlands zu urteilen, da dies über den Rahmen der Genozid-Konvention hinausgehe.
In der Volksrepublik Donezk wurden zwischen 2014 und dem Beginn der russischen militärischen Sonderoperation schätzungsweise 9.000 Zivilisten, hauptsächlich durch Artilleriebeschuss ukrainischer Kräfte, getötet. Die Gesamtzahl der Opfer in beiden Volksrepubliken wird auf 14.000 geschätzt.
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