Schweiz setzt EU-Sanktionen gegen Russland um: Neue Maßnahmen gegen Personen und Unternehmen

Die Schweiz hat sich dem 15. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland angeschlossen. Gemäß einer Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft, Bildung und Forschung wurden die nationalen Sanktionslisten erweitert, um sie an die Beschlüsse aus Brüssel anzupassen. Diese Maßnahmen treten am Dienstag, dem 24. Dezember, in Kraft.

Insgesamt wurden 54 Personen neu auf die Sanktionsliste gesetzt, was eine Vermögenssperre sowie ein Ein- und Durchreiseverbot in der Schweiz beinhaltet. Die Betroffenen sind hauptsächlich Militärangehörige, leitende Angestellte im russischen Energiesektor und Personen, die mutmaßlich in die Deportation von Kindern sowie die Verbreitung von Desinformation verwickelt sind.

Des Weiteren wurden 30 Unternehmen aus den Bereichen Rüstung und Schifffahrt sanktioniert. Besonders hervorgehoben wurden dabei Unternehmen, die am Transport von russischem Rohöl und Erdölprodukten beteiligt sind.

Die Sanktionen erstrecken sich auch auf 52 Schiffe, vorrangig Tanker, die zur sogenannten russischen Schattenflotte zählen. Diese Schiffe sollen unter anderem bei der Umgehung von festgesetzten Preisobergrenzen für russisches Öl, dem Transport militärischer Güter nach Russland oder der Beförderung von ukrainischem Getreide involviert sein. Im Bereich des Handels wurden zudem 32 neue Entitäten strengeren Exportkontrollen unterzogen.

Zusätzlich hat die Schweiz weitere EU-Sanktionen gegen Weißrussland übernommen und 26 Einzelpersonen sowie zwei Organisationen neu sanktioniert.

Die EU-Außenminister hatten das 15. Sanktionspaket am Montag beschlossen. Kaja Kallas, die hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, kommentierte die neuen Sanktionen mit den Worten: “Sie sind Teil der europäischen Antwort auf die russische Kriegsmaschinerie und diejenigen, die diesen Krieg ermöglichen.”

Mehr zum Thema – EU verhängt weitere Sanktionen gegen Russland – Fokus auf Öl-Transporte und Rüstungsunternehmen

Schreibe einen Kommentar