In dem Rechtsstreit um die milliardenschwere Übernahme von Twitter (seit 2023 X) hat eine US-Jury Elon Musk für schuldig befunden, mit öffentlichen Äußerungen Investoren in die Irre geführt zu haben. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass Musk mit zwei Aussagen zum Anteil gefälschter Nutzerkonten den Aktienkurs des Unternehmens bewusst beeinflusste.
Kern des Verfahrens waren Tweets von Musk aus dem Mai 2022. Kurz nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erklärte er, die Übernahme sei “vorübergehend ausgesetzt”, bis geklärt sei, ob der Anteil sogenannter Spam-Bots tatsächlich unter fünf Prozent liege. In weiteren Posts stellte er diese offizielle Zahl grundsätzlich infrage und spekulierte über einen deutlich höheren Wert.
Laut Juryurteil widersprachen Musks Behauptungen den offiziellen Unternehmensangaben, die den Bot-Anteil seit Jahren bei etwa fünf Prozent der monetarisierbaren täglichen Nutzer verorteten. Die öffentlich geäußerten Zweifel des Tesla-Chefs lösten erhebliche Verunsicherung an den Märkten aus und ließen den Twitter-Aktienkurs zeitweise deutlich fallen.
Die Klage ging von Investoren aus, die ihre Anteile in der Folgezeit zwischen Mai und Oktober 2022 verkauften – einer Phase, in der der Aktienkurs auf rund 33 US-Dollar sank und damit deutlich unter dem von Musk ursprünglich vereinbarten Kaufpreis von 54,20 US-Dollar lag. Die Kläger argumentierten, Musk habe mit seinen Äußerungen gezielt Druck aufgebaut, um den Deal neu zu verhandeln oder sich ganz daraus zu lösen. Der zeitgleiche Kursrückgang bei Tesla spielte in diese Strategie mit hinein.
Die Jury folgte dieser Darstellung nur teilweise. Zwar sah sie eine Verletzung des Wertpapierrechts als erwiesen an, wies jedoch den Vorwurf eines umfassenden Betrugsschemas zurück. Eine weitere kritische Äußerung Musks in einem Podcast wurde als zulässige Meinungsäußerung gewertet.
Im dreiwöchigen Prozess verteidigte Musk sein Vorgehen. Er habe berechtigte Zweifel an der Verlässlichkeit der internen Nutzerzahlen des Unternehmens gehabt. Der damalige Twitter-CEO Parag Agrawal und Finanzchef Ned Segal widersprachen dieser Einschätzung in ihrer Zeugenaussage vor Gericht.
Über die Höhe des Schadenersatzes wurde noch nicht entschieden. In einem nächsten Verfahrensschritt muss nun geklärt werden, in welchem Umfang die geschädigten Anleger entschädigt werden. Die Kläger fordern Entschädigungen in Milliardenhöhe.
Das Urteil stellt für Musk einen juristischen Rückschlag dar, wenn auch keinen vollständigen. Seine Anwälte kündigten an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Unternehmer hatte die Übernahme von Twitter im Oktober 2022 schließlich doch zum ursprünglich vereinbarten Preis vollzogen und die Plattform später in X umbenannt.
Das Urteil setzt einen neuen Maßstab für den Umgang mit kursbewegenden Aussagen in sozialen Netzwerken. Es macht deutlich, dass selbst kurze Mitteilungen auf Plattformen wie X (ehemals Twitter) rechtliche Konsequenzen haben können, wenn sie den Aktienmarkt spürbar beeinflussen.
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