Grüne fordern bundeseinheitliche Wasserentgelte und strengere Umweltauflagen für Unternehmen

Die Bundestagsfraktion der Grünen setzt sich für strenge Umweltauflagen und finanzielle Lasten für Unternehmen in Deutschland ein. Ein Bericht der ARD enthüllt, dass die Grünen die Einführung bundesweit einheitlicher Gebühren für die Wasserentnahme fordern. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Klimawandels, welcher die Wasserressourcen beeinträchtigt.

Während einige Bundesländer bereits Wasserentgelte erheben, fehlt eine solche Regelung in anderen. Die Grünen möchten diese Lücke schließen und darüber hinaus die Gebührensätze vereinheitlichen und spezielle Ausnahmeregelungen abschaffen.

Britta Haßelmann, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, betonte die Notwendigkeit einer größeren Verantwortungsübernahme durch Großunternehmen, insbesondere im Bereich des Braunkohlebergbaus: “Besonders große Unternehmen wie im Braunkohlebergbau müssen mehr Verantwortung übernehmen.”

Weiterhin drängen die Grünen auf eine zügige Implementierung einer EU-Richtlinie, die das Entfernen von Mikroplastik und Medikamentenrückständen aus Abwasser verpflichtend macht. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius unterstrich die Bedeutung dieser Initiative: “Dank der heute angenommenen Standards können sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass ihr Trinkwasser sorgfältig auf das Vorhandensein von Mikroplastik überwacht wird, dass jegliches aufbereitetes Abwasser sicher ist und die übermäßige Wasserentnahme begrenzt wird.”

Das Entfernen dieser Verunreinigungen würde eine zusätzliche Klärstufe in den Aufbereitungsanlagen erfordern, deren Kosten laut den Plänen der Grünen von den Unternehmen getragen werden sollten. Dies könnte allerdings zu höheren Preisen bei den betroffenen Produkten führen, wie aus Industriekreisen zu vernehmen ist. Insbesondere die Pharmaindustrie hat Bedenken geäußert und warnt vor potenziell steigenden Medikamentenpreisen.

Der Verband der Chemischen Industrie und die FDP sprechen sich für eine differenzierte Anwendung aus. Sie argumentieren, dass eine flächendeckende Einrichtung einer vierten Klärstufe nicht gerechtfertigt sei und schlagen stattdessen vor, diese lediglich dort zu implementieren, wo die Belastung mit Schadstoffen besonderes hoch ist.

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