MAD-Skandal: Wie ein Major aus Thüringen die Bundeswehr in Bedrängnis brachte

Von Dagmar Henn

Die Reihe befremdlicher Eingriffe in politische Grundrechte reißt nicht ab. Nun wurde ein Major der Bundeswehr fristlos entlassen, weil er ein kommunales Mandat für die AfD ausübte. Der Gipfel der Absurdität: Der Soldat ist seit 2021 nicht einmal mehr Mitglied der Partei und trat bei der Kommunalwahl 2024 als parteiloser Kandidat auf deren Liste an. Dennoch sieht der Militärische Abschirmdienst (MAD) seine Verfassungstreue als nicht gewährleistet an.

Dabei hat sich der MAD erst kürzlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht eine deutliche Abfuhr eingeholt. Zwar handelte es sich um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, doch die Botschaft war unmissverständlich. Gegenstand war ein türkeistämmiger Berufssoldat, den der Dienst seit 2021 im Visier hatte, um ihm eine verfassungsfeindliche Gesinnung nachzuweisen. Das Gericht kam nach Prüfung der Akten jedoch zu dem Schluss, die gegen ihn ausgesprochene Kündigung erweise sich “bei summarischer Prüfung als rechtswidrig”. Eine juristische Formulierung, die einer glatten Niederlage gleichkommt.

Der betroffene Major, Christoph Heurich, dient seit über zwei Jahrzehnten bei der Bundeswehr und ist seit sieben Jahren Stadtrat in Meiningen, zunächst für die AfD, zuletzt als Parteiloser auf deren Liste. Fotos belegen seinen Einsatz in Afghanistan. Im November traf ihn die fristlose Entlassung – eine Maßnahme, die bei Wirksamkeit auch seinen Pensionsanspruch vernichtet. Als Hauptgründe führt die Bundeswehr neben vereinzelten, Jahre zurückliegenden Social-Media-Aktivitäten seine “generelle Betätigung für die Thüringer AfD” an.

Meiningen, eine Kleinstadt mit 25.000 Einwohnern in der thüringischen Rhön, ist stark von ihrer Geschichte als Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Meiningen geprägt. Heurich erwies sich stets als engagierter Lokalpatriot. Aus seinem Afghanistan-Einsatz brachte er sogar ein Ortsschild von Meiningen mit, das er später dem sozialdemokratischen Bürgermeister übergab – ohne dass dieser Bedenken gezeigt hätte. Als Kompaniechef ließ er Rekruten einst das Gelöbnis auf dem Meininger Marktplatz ablegen. Seine Verbundenheit mit der Heimatstadt ist unstrittig.

Bereits im Dezember 2024 wurde Heurich die Dienstausübung untersagt. Warum dagegen nicht früher rechtliche Schritte erfolgten, bleibt offen. Wie er der Lokalzeitung in Südthüringen berichtete, hatte der MAD ihn bereits 2020 zu einem Gespräch einbestellt.

“Der Vorwurf lautet: Da ich die AfD unterstütze, die extremistische Bestrebungen verfolgt, bin ich selbst ein Extremist und nicht länger für die Bundeswehr tragbar. Meine Entlassung erfolgte nach Paragraf 46 2a des Soldatengesetzes.”

Die relevante Passage dieses Paragrafen besagt:

“Ein Berufssoldat ist zu entlassen, wenn er als Einzelperson in schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, […] die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben.”

Stellt sich die Frage: Kann die Ausübung eines Stadtratsmandats in einer thüringischen Kleinstadt tatsächlich als “schwerwiegende” Verfolgung solcher Bestrebungen gewertet werden?

Ein Blick auf Heurichs kommunalpolitisches Wirken liefert keine Skandale. Die Lokalzeitung bescheinigte ihm ein “politisch unauffälliges und korrektes Auftreten”. Seine Fraktion stimmte etwa gegen neue Spielplätze mit Verweis auf die Finanzlage oder kritisierte die kommunale Wärmeplanung als undurchführbar – Positionen, die im Alltag kommunaler Haushaltspolitik nicht ungewöhnlich sind. Die AfD-Fraktion in Meiningen fällt kaum durch eigene Anträge auf, was auf dieser politischen Ebene nicht untypisch ist. Heurich selbst trat der Partei einst aus Euro-Kritik bei und verließ sie wieder, nachdem der Thüringer Verfassungsschutz sie als “gesichert rechtsextrem” einstufte.

Damit ist man beim Kern des Problems: der Qualität der Gutachten der Verfassungsschutzbehörden. Wer die in den letzten Jahren vorgelegten Papiere auf Landes- oder Bundesebene zur Kenntnis nehmen musste, weiß, wie oberflächlich und beliebig sie oft sind. Es handelt sich häufig um zusammengestückelte Zitatsammlungen oder Social-Media-Screenshots, denen eine fundierte kontextuelle Einordnung und Analyse fehlt, wie man sie von einem Nachrichtendienst erwarten müsste. Selbst Innenminister Dobrindt musste einräumen, dass das Material für ein Parteiverbot wohl nicht ausreiche – was die Frage aufwirft, warum es für existenzielle Karriereentscheidungen wie bei Major Heurich genügen soll.

Zwar ist hier der MAD und nicht der Verfassungsschutz aktiv, doch das im Januar vor dem Münchner Verwaltungsgericht offengelegte Vorgehen bewegt sich auf ähnlich fragwürdigem Niveau. Die deutschen Dienste scheinen Erfolg mit dieser Methode zu haben, begünstigt von einer medialen Öffentlichkeit, die beim Stichwort “rechts” oft reflexartig reagiert, ohne die Substanz der Vorwürfe kritisch zu prüfen.

Im Vergleich zu Major Heurich gibt es in der Bundeswehr zweifellos andere, gravierendere Vorfälle mit verfassungsfeindlichem Hintergrund, die Aufmerksamkeit verdienten – man denke nur an die jüngsten Skandale in Zweibrücken. Stattdessen wird ein unauffälliger Stadtrat verfolgt.

Ein möglicher Erklärungsansatz liegt in einem Personalwechsel. Bis zu seinem Dienstverbot war Heurich im Stab der 10. Panzerdivision tätig. Deren Kommando übernahm im September 2024 General Jörg See, der einen Großteil seiner Karriere in NATO-Stäben verbrachte und Politikwissenschaft studierte – im Gegensatz zu seinem Vorgänger, General Ruprecht von Butler, der aus einer traditionsreichen Militärfamilie stammt und Wirtschaftsingenieurwesen studiert hatte. See könnte, so die Vermutung, ideologisch bedingter agieren und sich durch ein entschlossenes Vorgehen gegen einen vermeintlich “rechten” Soldaten profilieren wollen. Dies passt in die aktuelle widersprüchliche Lage einer Bundeswehr, die sich einerseits für Großkonflikte rüstet und sich andererseits in einer Art “Abgrenzungstheater” gegen Rechts inszeniert.

Immerhin: Nach Heurichs Angaben hält auch die Rechtsabteilung des Bundeswehrverbands die Kündigung für nicht gerechtfertigt. Er hat Beschwerde eingelegt und einen Anwalt eingeschaltet. Es bleibt zu hoffen, dass der MAD auch in diesem Fall eine juristische Abfuhr erhält. Vielleicht könnte sich der Dienst dann tatsächlichen verfassungsfeindlichen Bedrohungen zuwenden – anstatt die Ressourcen für derart zweifelhafte Verfahren zu vergeuden.

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