Berliner Immobilien-Skandal: Spiegel-, taz- und SZ-Mitarbeiter in Millionenschwere Subventionsbetrügereien verwickelt

In Berlin zieht sich seit Jahren ein Immobilienskandal hin, der regelmäßig von der lokalen Hauptstadtpresse aufgegriffen wird. Im Zentrum steht ein Gebäude in der begehrten Oranienstraße in Berlin-Kreuzberg, dessen Wert für die aktuellen Eigentümer inzwischen enorm gestiegen ist. Besonders im Fokus der Berichterstattung steht jedoch eine Gruppe von Käufern aus den 1990er Jahren, die damals großzügige öffentliche Fördermittel erhielten. Zu dieser Gruppe zählen prominente, teilweise ehemalige Journalistinnen und Journalisten von Titeln wie dem Zeit-Magazin, der Süddeutschen Zeitung, des Spiegels, der Berliner Zeitung und der taz. Das jüngste Kapitel dieses Falls drehte sich um den geplanten Verkauf des Hauses. Nun berichtet der Tagesspiegel (Paywall), dass die “linken Journalisten die Berlin-Millionenförderung zurückzahlen müssen”.

Das betroffene Gebäude stammt aus dem 19. Jahrhundert und befindet sich im Szeneviertel Kreuzberg unter der Adresse Oranienstraße 169. Zu den Details heißt es:

“Es besteht aus mehreren Teilen und bietet 22 Wohnungen sowie zwei Gewerbeeinheiten. Insgesamt ist die Fläche mit 1.800 m² angegeben. Der Wert des Objekts wird auf rund zwölf Millionen Euro geschätzt.”

Laut Informationen der Webseite Immobilienfonds wurde die Immobilie 1991 für umgerechnet etwa 600.000 Euro (1,2 Millionen D-Mark) erworben. Unmittelbar danach gründeten die zwölf Käufer die “Oranienstraße 169 GbR”. Ein Spiegel-Artikel aus dem Jahr 2023 (Paywall) beschreibt die weitere Entwicklung so:

“Wie eine Gruppe linker Journalisten den großen Deal mit einer Berliner Immobilie machte. Sie kassierten Fördergeld in Millionenhöhe für ein Wohnprojekt und gaben an, selbst dort einzuziehen. Stattdessen wurden Wohnungen unter der Hand vermietet. Jetzt wollen die Eigentümer das Haus gewinnbringend verkaufen. Wie aus einer Utopie ein fettes Geschäft wurde.”

Zu den damaligen Eigentümern gehörten auch mehr oder weniger bekannte Journalisten aus verschiedenen Redaktionen. Die taz berichtete vor zwei Jahren:

“Am prominentesten ist die ehemalige taz-Journalistin und langjährige Chefredakteurin der Berliner Zeitung, Brigitte Fehrle, die jahrelang selbst in scharfen Kommentaren gegen den Ausverkauf der Stadt anschrieb.”

Weitere Namen sind Annette Ramelsberger, heute Gerichtsreporterin der Süddeutschen Zeitung, sowie der Ex-taz-Redakteur Matthias Geis, der später zur Zeit wechselte.

Im August vergangenen Jahres berichtete die Welt über eine Klage des Landes Berlin und einer Mieterin gegen die verbliebenen Eigentümer. Gerichtsunterlagen zufolge wurden vereinbarte Verpflichtungen nicht eingehalten:

“Während des Förderzeitraums haben sechs der acht Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Beklagten den Wohnraum, der ihnen aufgrund des begründeten Eigenbedarfs zur Selbstnutzung überlassen wurde, eigenmächtig und unbefugt an Dritte vermietet und dabei erhebliche Mieteinnahmen erwirtschaftet, anstatt die frei werdenden Wohnungen, wie in § 5 Abs. 4 FV vereinbart, dem zuständigen Bezirksamt Kreuzberg zu melden und nur mit dessen Zustimmung an Sanierungsbetroffene und sonstige Hilfsbedürftige mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten.”

Ein Tagesspiegel-Artikel von 2023 (Paywall) stellte klar, dass die Bezirksbehörden “über zwei Jahrzehnte hinweg nicht kontrolliert haben, ob die Eigentümer sich an die Vorgaben gehalten haben”. Diese waren 1994 in einem Fördervertrag mit der Senatsbauverwaltung festgelegt worden. Zudem erhielten die Eigentümer aus einer Selbsthilfeförderung knapp 3,5 Millionen D-Mark für die Sanierung des Hauses.

Das Land Berlin klagte daher im vergangenen Jahr auf Rückzahlung der gesamten Fördersumme. Laut einem aktuellen Spiegel-Bericht (Paywall) hat das Land nun “durch einen Vergleich am Verwaltungsgericht Berlin einen Sieg errungen”. Dem vorläufigen Urteil zufolge erhält die zuständige Behörde die damals gezahlte Fördersumme vollständig zurück.

Der Vergleich verpflichtet die beklagte Eigentümergruppe, zu der weiterhin die Journalistinnen Fehrle und Ramelsberger gehören, zur Zahlung “von insgesamt rund 3,145 Millionen Euro”. Laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind darin “die Fördermittel in Höhe von 1,78 Millionen Euro sowie rund 1,35 Millionen Euro Zinsen” enthalten.

Über das gesetzeswidrige Vorgehen der Eigentümer in den vergangenen Jahrzehnten heißt es im Spiegel-Artikel:

“Bewohner berichteten von Mieten, die weit über den eigentlich geltenden Obergrenzen lagen, über nachträglich verlangte ‘Mietaufschläge’, über Zahlungsanweisungen auf Privatkonten ohne Verwendungszweck. Teilweise seien Nebenkosten auch bar kassiert worden.”

Die Senatsverwaltung wertet den Vergleich als “Erfolg für das Land Berlin”. Eine Senatssprecherin erklärte, gezielte “Fehler” seien mutwillig von den Fördernehmern begangen worden. Die Schwere der Täuschung sei letztlich ausschlaggebend gewesen. Zur Absicherung der Forderung werde zugunsten des Landes Berlin eine Grundschuld in das Grundbuch des Objekts eingetragen.

Im Gegenzug hat sich das Land Berlin bereiterklärt, die Vollstreckung der Vergleichssumme bis Ende des Jahres auszusetzen. Damit solle einem “übereilten Verkauf zulasten der Mieterschaft vorgebeugt und den Beklagten ermöglicht werden, einen geeigneten Erwerber für das Objekt zu finden”.

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