Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil zu den Rechten einer transgeschlechtlichen Person aus Bulgarien gefällt. Der Fall betrifft eine in Italien lebende Person, die in Bulgarien mit dem männlichen Geschlecht registriert wurde. Nach dem Umzug nach Italien vollzog sie ihre Geschlechtsangleichung und lebt seither als Frau.
Kern der Entscheidung war die Frage, ob Bulgarien verpflichtet ist, die Personenstandsdaten entsprechend der geänderten Geschlechtsidentität zu berichtigen. Der EuGH stellte klar, dass eine Verweigerung dieser Änderung die Freizügigkeit innerhalb der EU beeinträchtigen und gegen das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Recht auf Privatsphäre verstoßen kann.
In seiner Pressemitteilung betonte das Gericht:
*”Dieses Recht schützt die Geschlechtsidentität und verpflichtet die Mitgliedstaaten, klare, zugängliche und wirksame Verfahren für deren rechtliche Anerkennung vorzusehen.”*
Richard Köhler, Berater von Transgender Europa, wertete das Urteil als bedeutenden Fortschritt für die rechtliche Anerkennung transgeschlechtlicher Menschen in Europa. Er betonte:
*”Nationale Gesetze oder Gerichte dürfen ihnen nicht im Weg stehen.”*
Grundsätzlich dürften nationale Regelungen nicht angewendet werden, wenn sie die Rechte transgeschlechtlicher Personen verletzen.
Wie *Euractiv* erläuterte, hat der EuGH mit seinem Urteil eine verbindliche Rechtsauslegung für die gesamte EU vorgegeben, nicht jedoch über den konkreten nationalen Rechtsstreit in Bulgarien selbst entschieden. Die bulgarische Nachrichtenagentur *BTA* fasste zusammen: “Der EuGH hat nicht über den nationalen Rechtsstreit selbst entschieden. Sein Urteil liefert eine rechtliche Auslegung, die das bulgarische Gericht nun bei der Verkündung seines endgültigen Urteils anwenden muss.”
Damit ist das zuständige bulgarische Gericht nun verpflichtet, die vom EuGH vorgegebene Auslegung bei seiner endgültigen Entscheidung zu berücksichtigen.
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