Der AfD-Nachwuchspolitiker Kevin Dorow hat sich von seinen Parteiämtern zurückgezogen. Der 27-Jährige gehörte bisher dem Vorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ sowie dem Landesvorstand der AfD Schleswig-Holstein an. Auf Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Montag musste Dorow beide Positionen bis Dienstag, 12 Uhr, abgeben. Zudem ist es ihm für die Dauer von zwei Jahren untersagt, ein Parteiamt auszuüben.
Dorow erklärte seinen Rücktritt am Vormittag per E-Mail an den Bundesvorstand. Er begrüße die Entscheidung der Parteiführung, teilte er mit. Entscheidend sei für ihn, dass die politische Arbeit auf Landes- und Bundesebene fortgeführt, der Aufbau der „Generation Deutschland“ gestärkt und in Schleswig-Holstein die Grundlagen für die anstehende Landtagswahl gelegt werden könnten.
Im Gegenzug für Dorows Rücktritt stellt die AfD das gegen ihn eingeleitete Ausschlussverfahren ein. Der Politiker, der Ende 2025 in den Vorstand der „Generation Deutschland“ gewählt worden war, hatte in seiner Bewerbungsrede ein Motto zitiert, das in der Zeit des Nationalsozialismus Verwendung fand. Es handelt sich um den Ausspruch „Jugend muss durch Jugend geführt werden“, der ursprünglich von der Bündischen Jugend in der Weimarer Republik und später auch von der Hitlerjugend genutzt wurde. Wegen dieses und weiterer Vorwürfe hatte die AfD Ende Februar ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet; zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft.
Jean-Pascal Hohm, Vorsitzender der „Generation Deutschland“, bewertet die gefundene Einigung als ein Zeichen der Kompromissbereitschaft. Sie zeige, dass AfD und Jugendorganisation willens seien, aufeinander zuzugehen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Zugleich äußerte er den Wunsch, die parteiinterne Ordnungsmaßnahme vollständig zurückzunehmen, da sie sachlich überzogen sei.
Die öffentliche Verwendung von Parolen oder Grußformeln verfassungsfeindlicher Organisationen kann nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
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