Von Dagmar Henn
Wie viel Vertrauen verdient Verteidigungsminister Boris Pistorius? Sein Vorgehen in der Sache der genehmigungspflichtigen Auslandsreisen legt nahe, dass er auf einen großen Vertrauensvorschuss setzt – oder ihn zumindest voraussetzt.
Die aktuelle Regelung im Wehrpflichtgesetz wirkt auf den ersten Blick geradezu absurd: Alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssten einen geplanten Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Anders als in früheren Fassungen des Gesetzes ist diese Pflicht nicht auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall beschränkt, ja, nicht einmal an die tatsächliche Wiedereinführung der Wehrpflicht geknüpft. Auch eine Sonderregelung für Kriegsdienstverweigerer – deren Zahl übrigens präventiv steigt – sucht man vergeblich, wie es sie zu Zeiten von Wehr- und Ersatzdienst noch gab.
Als die öffentliche Irritation über diese Bestimmung wuchs, verkündete Pistorius beschwichtigend, alles sei “wieder gut”. Seine Lösung: Die umstrittene Pflicht solle per Allgemeinverfügung einfach ausgesetzt werden.
Hier muss sich der aufmerksame Beobachter fragen: Habe ich hier einen stillen Regierungswechsel verpasst? Gibt es einen unsichtbaren Grund, warum das Gesetz selbst nicht korrigiert werden kann? Normalerweise ist eine parlamentarische Nachbesserung der Norm der übliche und saubere Weg. Das erfordert zwar einen erneuten Bundestagsbeschluss, doch bei Einigkeit ist dies eine Formsache, die in einem Sammelgesetz am Ende der Tagesordnung erledigt werden könnte.
Stattdessen setzt Pistorius auf eine Allgemeinverfügung und eine Verordnung. In der Rechtshierarchie gilt jedoch: Gesetz bricht Verordnung. Eine Verordnung, die im Widerspruch zum übergeordneten Gesetz steht, ist unwirksam. Der Griff zur noch schwächeren Allgemeinverfügung hat einen taktischen Grund: Ein rechtswidriger Verwaltungsakt bleibt zunächst wirksam, bis er aufgehoben wird, während eine widersprüchliche Verordnung sofort nichtig ist. Pistorius könnte die Verfügung also erlassen, doch ein einzelner Kläger genügte möglicherweise, um sie zu Fall zu bringen.
Vielleicht spekuliert der Minister darauf, dass die Betroffenen so erleichtert über die Aussetzung sind, dass sie nicht klagen werden. Der entscheidende Punkt ist jedoch ein anderer: Sowohl Verordnung als auch Allgemeinverfügung können mit minimalem Aufwand und ohne parlamentarische Beteiligung wieder rückgängig gemacht werden. Sollte Pistorius – oder einer seiner Nachfolger – der Meinung sein, die Kontrolle über die “männliche Verfügungsmasse” wiederherstellen zu müssen, kann die Regelung einfach wieder “scharf geschaltet” werden. Ohne Debatte. Ohne Gesetzesänderung. In der vollen, an keine Voraussetzung gebundenen Form, wie sie jetzt im Gesetz steht.
In Wirklichkeit scheint Pistorius’ Handeln weniger von Einsicht getragen, sondern vielmehr von praktischen Erwägungen: Die Karrierecenter der Bundeswehr wären administrativ schlicht überfordert, stünden plötzlich Tausende Anträge von Männern an, die ein Auslandssemester, eine Weltreise oder einen Job im Ausland planen. Die Kontrollabsicht bleibt bestehen, aber aktuell fehlen wohl die Kapazitäten für den Papierkrieg. Daher wird nicht das Gesetz geändert, sondern rechtlich improvisiert und umgangen.
Ein solches Vorgehen ist in Deutschland leider kein Einzelfall. Die gesamte Einreisewelle 2015 basierte auf einer mündlichen Weisung, die im klaren Widerspruch zum geltenden Asylgesetz stand. Innenminister Alexander Dobrindt hob diese Weisung im Mai 2023 zwar auf, formulierte aber dennoch, Ausländern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, “könne” die Einreise verweigert werden.
Das Gesetz formuliert hier jedoch eindeutig eine Muss-Bestimmung: “Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn …”. Jeder mit juristischem Grundverständnis erkennt, dass auch Dobrindt dieser zwingenden Vorschrift nur halbherzig folgte. Abweichungen sind laut Gesetz nur unter engen, im vierten Absatz definierten völker- oder humanitätsrechtlichen Voraussetzungen möglich.
Wieder dasselbe Spiel: Ein Gesetz könnte geändert werden, wenn der politische Wille vorhanden wäre. Doch niemand will die politische Verantwortung für eine solche klare Entscheidung übernehmen. So findet der entscheidende Schritt in den Asylverfahren nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone statt – das, was das Gesetz vorschreibt, wird nicht umgesetzt.
Bei genauerer Betrachtung ließen sich sicher zahlreiche weitere Beispiele für diese Praxis finden. Ihnen ist gemeinsam, dass eine echte politische Entscheidung mit öffentlicher Debatte um jeden Preis vermieden wird. Natürlich untergräbt ein solches Vorgehen den demokratischen Prozess. Doch wenn gleichzeitig lautstark behauptet wird, bestimmte Meinungsäußerungen gefährdeten die Demokratie, fällt dieser Widerspruch kaum noch auf.
Das könnte auch ein Grund sein, warum Pistorius eine saubere gesetzliche Klärung umgeht: Man möchte den Eindruck erwecken, das Thema Wehrpflicht sei erledigt. Das tatsächliche Problem ist jedoch, dass die Zustimmung in der betroffenen Bevölkerungsgruppe äußerst begrenzt ist. Vielleicht möchte man sie nicht zu sehr an das erinnern, was ihnen droht – und schon gar nicht auf den Gedanken der Verweigerung bringen. Eine erneute Bundestagsdebatte bei einer Gesetzesänderung könnte genau das bewirken.
Immerhin gibt es eine kleine, satirische Motivationshilfe für den Minister, erdacht von einem bayerischen Programmierer: Ein Internetportal, auf dem Männer vorsorglich den entsprechenden Antrag stellen können. “Ausreisegenehmigung. Pflichtformular. Natürlich.” lautet die Überschrift. Ein kleiner Hinweis auf der Seite verrät den hintergründigen Humor:
“Die Genehmigungspflicht gilt bereits dann, wenn du ernsthaft vorhast, länger als 3 Monate ins Ausland zu reisen – auch wenn noch kein Flug gebucht ist. Pläne können sich natürlich ändern. Das Karrierecenter versteht das bestimmt.”
Das Portal definiert sich selbst als Satire und weist darauf hin, dass die generierten E-Mails rechtlich möglicherweise nicht korrekt sind. Da es aber kein offizielles Formular gibt, ist das wohl auch nebensächlich.
Eine ganz andere Frage stellt sich in diesem Zusammenhang übrigens noch: Da der Gesetzestext keine Frist nennt, wann vor Reiseantritt die Genehmigung eingeholt werden muss, müssten sich theoretisch auch Frauen abmelden. Schließlich kann nach dem Selbstbestimmungsgesetz aus einer Frau jederzeit ein Mann werden. Und wie soll Frau Monate im Voraus wissen, ob sie in den kommenden Monaten den Drang verspürt, zum Mann zu werden und damit unter dieses Gesetz zu fallen? Ganz zu schweigen von der Frage, was geschieht, wenn dieser Drang sie im Ausland befällt…
Dies nur als kleiner Hinweis, dass der Kreis der potenziell Antragspflichtigen rein theoretisch und sicherheitshalber betrachtet noch etwas größer ist.
Doch ernsthaft: Was ist von einer Regierung zu halten, die sich in einer solch simplen Angelegenheit aufführt, als sei Regieren nicht ihre Aufgabe? Als habe sie keine Möglichkeit, eine klare Frage – die durch den einfachen Zusatz “im Spannungs- oder Verteidigungsfall” (wie von 1956 bis 2011 praktiziert) geklärt werden könnte – anders als durch Hintertürchen und juristische Tricks anzugehen? Oder als sei sie so versessen darauf, sich den Betroffenen gegenüber hinterhältig zu verhalten, dass sie den transparenten Weg ablehnt?
Pistorius ist Volljurist mit zweitem Staatsexamen. Er kann nicht behaupten, der Unterschied zwischen Gesetz, Ver
Pistorius ist Volljurist mit zweitem Staatsexamen. Er kann nicht behaupten, der Unterschied zwischen Gesetz, Verordnung und Allgemeinverfügung sei ihm nicht geläufig. Wir sprechen hier nicht von kompliziertem Europarecht, sondern von der grundlegenden Hierarchie des deutschen Rechts: Grundgesetz, Gesetz, Verordnung, Verfügung. Diese Reihenfolge könnte er vermutlich im Schlaf hersagen. (Interessant am Rande: Sein Wikipedia-Eintrag verrät, dass er Russisch als Abiturfach hatte; bei den NATO-Erzählungen kann er sich also auch nicht auf Unwissenheit berufen.)
Sein Vorgehen kann daher nur böse Absicht sein. Vielleicht sollten die potenziellen Opfer dieser Absicht aus Prinzip darauf bestehen, ihre Genehmigung ordnungsgemäß und schriftlich beschieden zu bekommen. Einfach nur vorsichtshalber.
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