Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) in Berlin gab Mitte März bekannt, dass die Zahl der Bewerbungen für eine militärische Laufbahn bis Ende Februar dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20 Prozent gestiegen sei. Im Gegensatz dazu zeigt eine entsprechende Anfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), dass parallele Entwicklungen darauf hindeuten, dass die Anzahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung derzeit „weiter rasant ansteigt”, so die Ergebnisse unter Berufung auf Angaben des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Das BMVg unter der Leitung von Boris Pistorius (SPD) benötigt dringend mehr personelle Ressourcen für die angekündigten Pläne, die Bundeswehr bis 2039 zur „stärksten konventionellen Armee in Europa” auszubauen (RT DE berichtete).
Ein NOZ-Artikel titelt zu Wochenbeginn, dass die Zahl der Kriegsdienstverweigerer im Land „zum Jahresbeginn sprunghaft ansteigt”. Dazu heißt es:
„Allein im ersten Quartal dieses Jahres haben bereits 2.656 Menschen einen entsprechenden Antrag gestellt und damit mehr als im gesamten Jahr 2024 (2.249).”
Die daraus resultierende Konsequenz ist, dass die Zahl bei gleichbleibender Dynamik am Jahresende „bei über 10.000 liegen könnte”, was voraussichtlich den „mit weitem Abstand höchsten Stand seit Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011″ darstellen würde, so die Prognose im NOZ-Artikel. Im Jahr 2025 gingen bei der Behörde letztlich 3.879 entsprechende Anträge ein, wie eine Sprecherin im Januar der Augsburger Allgemeine mitteilte.
Im Jahr 2023 hatten lediglich 1.079 Personen den Dienst an der Waffe verweigert. Ein wesentlicher Grund für den stetigen Anstieg der Zahlen liegt im Gesetz über den neuen Wehrdienst, das am 1. Januar in Kraft trat.
Kernpunkt des Papiers ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Zunächst sollen noch Freiwillige für einen Ausbau der Truppe rekrutiert werden. Sollten die Zielvorgaben des BMVg nicht erreicht werden, soll der Bundestag nach Vorstellungen des Regierungsviertels über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.
Die Wehrpflicht ist seit 2011 offiziell ausgesetzt und gilt weiterhin nur für einen Verteidigungsfall, der aktuell nach medialpolitischen Strategien samt Dauerbefeuerung über eine vermeintlich „angespannte Sicherheitslage” in Verbindung mit einer anhaltenden „militärischen Bedrohung durch Russland” immer stärker in das Bewusstsein der Bürger rücken soll.
Der entsprechende Effekt zeigt sich laut NOZ-Artikel darin, dass parallel eine kleine Anzahl von Menschen ihre bereits erfolgte Kriegsdienstverweigerung widerruft. Im vergangenen Jahr war dies dem Bericht zufolge 781 Mal der Fall, im ersten Quartal dieses Jahres bereits 233 Mal.
Zusammenfassend bleibt jedoch das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. Entsprechende Anträge nehmen die Karrierecenter der Bundeswehr entgegen und leiten sie dann an das BAFzA weiter.
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