Waffen weg! AfD-Fans droht der Verlust ihres Waffenscheins

Bereits im Sommer 2025 sorgte ein Schreiben des Sächsischen Innenministeriums für erhebliches Aufsehen. Es handelte sich um einen 16-seitigen Erlass zur “waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland”. Dieses Dokument sorgt nun erneut für hitzige Diskussionen, da es Gegenstand einer Kleinen Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Matthias Berger aus Grimma ist.

Die darin enthaltene Umkehrung der Beweislast – ein Novum in der deutschen Rechtsprechung – bedeutet, dass künftig nicht mehr konkretes Fehlverhalten, sondern bereits die politische Zugehörigkeit ausschlaggebend sein könnte. Betroffene müssten demnach formell politische Abbitte leisten. Darüber berichtete die Berliner Zeitung.

Im Erlass heißt es weiter: “Das bloße straf- und waffenrechtlich ‘Nichtauffälliggewordensein’ genügt für eine Ausnahme von der Regelvermutung nicht.” Stattdessen seien “konkrete Belege für die aktive Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Partei und ihrem unmittelbaren Umfeld” sowie eine “unmissverständliche Distanzierung von den Grundpositionen der Vereinigung” erforderlich. Bloße “Lippenbekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Ordnung” reichten ausdrücklich nicht aus.

Berger, der 2024 mit dem besten Direktergebnis aller sächsischen Wahlkreise in den Landtag einzog, möchte nun von der Staatsregierung erfahren, wie weit diese Praxis in der Realität angewandt wird. “Ausweislich des Erlasses sollen schon ‘Unterstützungshandlungen’ für die AfD zwingend zur Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen”, heißt es in seiner Anfrage. Er will wissen: “In wie vielen Fällen sind waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen worden?” und “In wie vielen Fällen basierte die Prüfung oder der Widerruf auf der bloßen ‘Unterstützung’ einer Partei?”

Die Antworten stehen noch aus. Das Sächsische Innenministerium bestätigte jedoch auf Nachfrage der Berliner Zeitung die Existenz des Erlasses, der “infolge der Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch” ergangen sei. Zugleich hält man sich bedeckt: “Der Erlass ist ein internes Schriftstück.” Eine Veröffentlichung oder Übersendung des vollständigen Wortlauts an die Presse lehnte das Ministerium ohne Begründung ab. Auch zur Definition des Begriffs “Unterstützung” verwies es nur auf den internen Charakter des Dokuments. Die Zurückhaltung in Dresden hat offenbar einen guten Grund:

Bereits zu Beginn des Erlasses heißt es: “Infolge dieser Ausgangslage ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Mitglieder und Unterstützer nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG grundsätzlich zu überprüfen.” Noch deutlicher wird es an anderer Stelle: “Beim Sächsischen Landesverband der AfD handelt es sich um eine solche Vereinigung.”

Das Ministerium betont ausdrücklich, dass ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht “nicht notwendig” sei, um diese Maßnahmen durchzusetzen. Das Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe dem – angeblich – nicht entgegen. Der Erlass listet unter anderem auf: “Wahrnehmung von diversen Funktionen oder Ämtern innerhalb der Partei”, “Wahrnehmung von Mandaten sowie Teilnahme an Wahlen als Bewerber”, “Auftreten bei Veranstaltungen, etwa als Redner oder Veranstaltungsleiter” und ausdrücklich auch die “wiederholte Teilnahme an Veranstaltungen”.

Bereits ein zweimaliges Erscheinen bei einer AfD-Veranstaltung könnte demnach in einem Überprüfungsverfahren relevant sein. Ein “Unterstützen” liege auch vor, “wenn die Betätigung für die Verwirklichung der unerwünschten Bestrebungen in irgendeiner Weise vorteilhaft ist”. Ein “tatsachenbegründeter Verdacht” reiche aus; ein juristischer Vollbeweis sei nicht nötig.

Berger, selbst Jurist, hält das für untragbar. Er kritisierte: “Der Grundsatz für mich als Jurist: Keine Strafe ohne Gesetz – Nulla poena sine lege.” In Deutschland sei “eine Tendenz festzustellen, dass hier mit unklaren Rechtslagen und potenziellen strafrechtlichen oder rechtlichen Nachteilen den Leuten Angst gemacht wird”. Er betont:

“Es kann nicht sein, dass im Prinzip Leute aus politischem Interesse zu einer AfD-Veranstaltung gehen, zweimal dort sitzen und damit rechnen müssen, dass sie ihnen die Waffenbesitzkarte wegnehmen.”

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