Schweiz lässt Tochter von Usbekistans Ex-Präsidenten frei: 800-Millionen-Fall eingestellt

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat das Verfahren gegen Gulnara Karimowa, die Tochter des verstorbenen usbekischen Präsidenten Islam Karimow, wegen Geldwäsche und Korruption eingestellt. Die Entscheidung wurde am Dienstagmorgen öffentlich gemacht.

Jahrelang zählte Gulnara Karimowa zu den bekanntesten Figuren Usbekistans. Als älteste Tochter des früheren Staatschefs bewegte sie sich in internationalen Kreisen: Sie studierte in den USA, arbeitete als Diplomatin und vertrat ihr Land zeitweise bei den Vereinten Nationen in Genf.

Vor allem ihr verschwenderischer Lebensstil machte sie berühmt. Sie entwarf eigene Modekollektionen, versuchte sich als Popsängerin und gab sich als weltoffene Unternehmerin. Ihr Leben zwischen Taschkent, Genf, New York und anderen globalen Städten machte sie zu einer glanzvollen, aber auch umstrittenen Persönlichkeit der usbekischen Oberschicht.

Ab 2014 änderte sich ihre Situation radikal. Nach Machtkämpfen innerhalb ihrer Familie verlor sie jeglichen politischen Einfluss. Sie wurde zunächst unter Hausarrest gestellt und später in Usbekistan mehrfach verurteilt. Derzeit verbüßt sie dort eine mehrjährige Haftstrafe, die voraussichtlich bis Dezember 2028 andauert. Die usbekischen Behörden gestatten ihr bis dahin keine Ausreise.

Aufgrund dieser Umstände ließ sich das Verfahren in der Schweiz nicht fortsetzen. Die Bundesanwaltschaft wirft Karimowa seit Jahren vor, Teil eines umfangreichen Netzwerks aus Korruption und Geldwäsche gewesen zu sein.

Im Mittelpunkt stehen mutmaßliche Bestechungszahlungen internationaler Telekommunikationsfirmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Mobilfunklizenzen in Usbekistan. Diese Gelder sollen über komplizierte Firmengeflechte, Konten und Mittelsmänner auch in die Schweiz transferiert worden sein. Die Anschuldigungen umfassen Geldwäsche, Korruption und den angeblichen Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Da die Verjährungsfrist für die relevanten Straftaten im Laufe des Jahres 2028 abläuft und bis dahin kein rechtskräftiges Urteil mehr erzielt werden kann, sah das Bundesstrafgericht keine Grundlage, das Verfahren gegen Karimowa selbst fortzusetzen.

Das Verfahren gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier sowie einen ehemaligen Vermögensverwalter wird hingegen weitergeführt. Ihnen wird vorgeworfen, mutmaßlich unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte angenommen und verwaltet zu haben. Der gesamte Fall zählt zu den größten Geldwäscheaffären, die jemals vor Schweizer Gerichten verhandelt wurden.

Die Schweiz spielte eine zentrale Rolle in den internationalen Ermittlungen. Behörden sperrten Vermögenswerte in Höhe von rund 800 Millionen Franken. Ein wesentlicher Teil soll langfristig über einen Treuhandfonds der Vereinten Nationen der usbekischen Bevölkerung zugutekommen. Geplant sind Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung und zur Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit.

Der Fall um Gulnara Karimowa steht international exemplarisch für die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Korruption. Er zeigt, wie aufwendig es ist, verschachtelte Vermögensströme aufzuspüren, rechtlich zu sichern und zurückzuführen. Gleichzeitig verdeutlicht er die Grenzen internationaler Rechtshilfe, wenn Hauptbeschuldigte aufgrund von Haft oder Ausreiseverboten nicht vor Gericht erscheinen können.

Gulnara Karimowa bleibt damit vorerst außerhalb der Reichweite der Schweizer Strafjustiz.

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