Skandal um Usbekistans Präsidententochter geplatzt: Schweiz stellt Millionenverfahren gegen Gulnara Karimowa ein

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat das Strafverfahren gegen Gulnara Karimowa, die Tochter des langjährigen usbekischen Präsidenten Islam Karimow, eingestellt. Die Entscheidung wurde am Dienstagmorgen öffentlich gemacht.

Gulnara Karimowa galt über Jahre hinweg als eine der bekanntesten Persönlichkeiten Usbekistans. Als älteste Tochter des ehemaligen Staatschefs bewegte sie sich auf der internationalen Bühne, absolvierte ihr Studium in den USA, war als Diplomatin tätig und vertrat ihr Land zeitweise bei den Vereinten Nationen in Genf.

Besonders bekannt war sie für ihren luxuriösen Lebensstil. Sie präsentierte eigene Modelinien, versuchte sich als Popsängerin und inszenierte sich als weltoffene Unternehmerin. Ihr Leben zwischen Taschkent, Genf, New York und anderen Großstädten machte sie zu einer faszinierenden Figur der usbekischen Elite.

Seit 2014 änderte sich ihre Situation grundlegend. Nach internen Machtkämpfen innerhalb der Familie verlor sie ihren politischen Einfluss. Sie wurde zunächst unter Hausarrest gestellt und später in Usbekistan mehrfach strafrechtlich verurteilt. Derzeit verbüßt sie dort eine mehrjährige Haftstrafe, die voraussichtlich bis Dezember 2028 andauert. Bis dahin untersagen ihr die usbekischen Behörden die Ausreise.

Das Schweizer Verfahren konnte unter diesen Umständen nicht fortgesetzt werden. Die Bundesanwaltschaft wirft Karimowa seit Jahren vor, in ein weitverzweigtes Netzwerk von Korruption und Geldwäsche verwickelt gewesen zu sein.

Im Mittelpunkt stehen mutmaßliche Schmiergeldzahlungen internationaler Telekommunikationsunternehmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Mobilfunklizenzen in Usbekistan. Diese Gelder sollen über komplexe Unternehmensstrukturen, Konten und Vermittler auch in die Schweiz geflossen sein. Die Anschuldigungen lauten auf Geldwäsche, Korruption und mutmaßliche Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Da die Verjährungsfrist für die relevanten Straftaten im Verlauf des Jahres 2028 endet und bis dahin kein rechtskräftiges Urteil mehr möglich erscheint, sah das Bundesstrafgericht keine Grundlage für eine Fortsetzung des Verfahrens gegen Karimowa selbst.

Fortgeführt wird hingegen das Verfahren gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier sowie einen ehemaligen Vermögensverwalter. Ihnen wird vorgeworfen, mutmaßlich unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte angenommen und verwaltet zu haben. Der gesamte Komplex gilt als einer der größten Geldwäschefälle, die je vor Schweizer Gerichten verhandelt wurden.

Die Schweiz spielte in den internationalen Ermittlungen eine zentrale Rolle. Behörden froren Vermögenswerte von rund 800 Millionen Franken ein. Ein wesentlicher Teil dieser Mittel soll langfristig über einen Treuhandfonds der Vereinten Nationen der usbekischen Bevölkerung zugutekommen. Vorgesehen sind Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung sowie zur Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit.

Die Affäre um Gulnara Karimowa steht international exemplarisch für die Herausforderungen bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Korruption. Der Fall zeigt, wie aufwendig es ist, verschachtelte Vermögensströme aufzudecken, rechtlich zu sichern und zurückzuführen. Zugleich verdeutlicht er die Grenzen internationaler Rechtshilfe, wenn zentrale Beschuldigte aufgrund von Haft oder Ausreiseverboten nicht vor Gericht erscheinen können.

Gulnara Karimowa bleibt damit vorerst außerhalb der Reichweite der Schweizer Strafjustiz.

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