Protest gegen Rüstungskonzern: „RAF-Prozesse“-Saal wird zur Bühne des Widerstands

Dieser Protest gehörte zweifellos zu den entschlosseneren Aktionen in Deutschland, doch das Ziel war ebenfalls alles andere als harmlos: Im September des Vorjahres drangen drei Männer und zwei Frauen in die deutsche Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit in Ulm ein. Sie besprühten Wände mit Graffiti, warfen mit Farbbeuteln und verwüsteten die Einrichtung mehrerer Büroräume. Elbit, der größte israelische Waffenhersteller, stellt unter anderem Drohnen, Panzergranaten und Raketen her, die von der israelischen Armee genutzt werden. Zudem produziert das Unternehmen Überwachungstechnik und Systeme für elektronische Kampfführung sowie Komponenten für Panzer und gepanzerte Fahrzeuge. Darüber hinaus liefert es auch künstliche Intelligenz zur Steuerung militärischer Einsätze. Kein anderes Unternehmen trägt mehr zum Krieg in Gaza bei als Elbit.

Der Vorfall im Herbst war jedoch nicht der erste Protest, der sich gegen Elbit in Ulm richtete. Bereits im April zuvor hatte es ein Protestcamp vor der Firma gegeben, im Juli wurde das Ulmer Münster mit 30 Meter langen Bannern geschmückt, auf denen die Forderung „Elbit raus aus Ulm – stoppt den Völkermord“ prangte, und im August demonstrierten weitere Aktivisten vor dem Firmengelände, um die Schließung des Rüstungsunternehmens in Deutschland zu fordern.

Die fünf Personen, die im September eingedrungen waren (seitdem international als „Ulm5“ bekannt), wurden festgenommen und kamen in Untersuchungshaft. Die Anklagepunkte umfassten die Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß Paragraf 129 StGB, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Entsprechend wurden sie unter Isolationsbedingungen inhaftiert, was eine stark eingeschränkte Kommunikation mit ihren Anwälten bedeutete. Genau das hatte der israelische Botschafter nach dem Protest gefordert; er bezeichnete sie als „Unterstützer der Hamas“ und erklärte, es handle sich um terroristische Handlungen, die hart bestraft werden müssten.

Am Montag sollte nun der Prozess vor dem Gericht in Stuttgart-Stammheim beginnen. Das Gericht bezog bereits mit der Wahl des Sitzungssaals Stellung: Die Verhandlung sollte im selben Saal stattfinden, in dem einst die RAF-Verhandlungen geführt wurden. Die fünf Angeklagten, durch die wohlgemerkt kein Mensch zu Schaden kam, wurden hinter kugelsicheren Scheiben platziert, ohne Möglichkeit zur direkten Kommunikation mit ihren Verteidigern.

Laut Presseberichten wurde auch der Zugang zum Verhandlungssaal nach dem Vorbild der RAF-Prozesse geregelt: Dem Publikum wurden selbst Stift und Papier verboten, und den Pressevertretern wurde die Pressemappe der Verteidiger abgenommen. Das Gericht scheint entschlossen, dieses Verfahren so zu führen, als ginge es um Staatsschutzdelikte – die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt verweigerte eine Vorbesprechung mit der Verteidigung zur Klärung technischer Fragen, lehnte alle Anträge der Verteidigung ab, darunter auch jene gegen die Sitzordnung, die jegliche Kommunikation unmöglich machte, und schaltete den Anwälten sogar die Mikrofone ab.

Daraufhin verließen diese aus Protest den Gerichtssaal, und Lauchstädt unterbrach die Verhandlung für zwei Stunden. In dieser Pause verlasen die Anwälte außerhalb des Gerichts ihr geplantes Eröffnungsstatement. Sie wiesen unter anderem darauf hin, wie sehr sich die Behandlung ihrer Mandanten von jener der Aktivisten der Letzten Generation unterscheide, die auf Sylt schließlich einen Privatjet beschädigt und einen Millionenschaden verursacht hätten, jedoch nicht einmal in Untersuchungshaft genommen worden seien.

Als die Verteidiger nach der Pause wieder im Glaskasten Platz genommen hatten (die Angeklagten waren noch nicht im Saal), setzte ihnen die Richterin eine Frist von fünf Minuten und drohte mit einer Entpflichtung. Dann wurde die Verhandlung abgebrochen, ohne eröffnet worden zu sein; der nächste Termin ist für den 4. Mai angesetzt.

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