Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Luftwaffeninspekteur Gerhartz

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz, das sich auf den Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen und der Nichteinhaltung spezifischer Geheimhaltungspflichten bezog, eingestellt.

Die Ermittlungen begannen formell, nachdem Margarita Simonjan, die Chefredakteurin von RT, Ende Februar Mitschnitte einer Telefonkonferenz veröffentlichte. In dieser Diskussion zwischen hochrangigen Offizieren der deutschen Luftwaffe wurden mögliche Lieferungen von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine sowie Pläne für einen Angriff auf die Krim-Brücke erörtert.

Die beteiligten Offiziere hatten sich für die Konferenz über die Online-Plattform Webex eingeloggt. Dabei stellte sich heraus, dass Gerhartz und ein weiterer Teilnehmer eine ungesicherte Verbindung verwendet hatten.

Wie am Dienstag von der Staatsanwaltschaft bekanntgegeben wurde, führten die Untersuchungen zur Einstellung des Verfahrens am 10. April, da kein hinreichender Anfangsverdacht bestand. Besonders sei kein bewusstes Fehlverhalten der beteiligten Personen erkennbar gewesen. Eventuelle Nachlässigkeiten könnten zwar disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen, seien jedoch im strafrechtlichen Sinne als Fahrlässigkeit nicht relevant. Weitere Ermittlungen gegen zusätzliche Personen stehen nicht zur Debatte.

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