Am Montag hat vor dem Landgericht in Hamburg der Prozess gegen den Hamburger Internisten Dr. Walter Weber begonnen. Dem Arzt wird zur Last gelegt, zwischen April 2020 und September 2021 – in der Zeit, als das Tragen von Masken gesetzlich vorgeschrieben war – in seiner privatärztlichen Praxis in Winterhude insgesamt 57 ungerechtfertigte Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben.
Die Hamburger Morgenpost berichtete, dass Dr. Weber in den Attesten als Begründungen für die Befreiung vom Maskentragen Diagnosen wie “Symptome einer CO₂-Vergiftung”, “Panikattacken” oder “Asthma bronchiale” angegeben habe. Besonders kritisch wird ihm angelastet, dass er einige Patienten vor der Ausstellung der Atteste nicht persönlich untersucht oder seine Diagnosen nicht durch Fachärzte hatte überprüfen lassen. In einigen Fällen sei sogar gänzlich auf eine Angabe der Diagnosen auf den Attesten verzichtet worden. Für die Verhandlung gegen den Arzt sind insgesamt 18 Prozesstage anberaumt.
Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie hat sich Dr. Weber als Kritiker der offiziellen Corona-Politik der Bundesregierung einen Namen gemacht. Er gehört zu den Gründern der “Ärzte für Aufklärung”, einem bundesweiten Netzwerk von Medizinern, die eine kritische Sicht auf die Pandemie und insbesondere auf die Corona-Schutzimpfungen verbreiten. Das Netzwerk befasst sich auch mit kontroversen Gesundheitsthemen und erforscht Behandlungsansätze bei Impfschäden.
Im Februar 2021 wurde Dr. Webers Praxis durchsucht, da der Verdacht bestand, er könnte gegen Paragraph 278 des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Dieser Paragraph sieht vor, dass das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Bei schwerwiegenden Fällen kann die Strafe sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Beim Prozessauftakt erschienen etwa 150 Unterstützer des 80-jährigen Arztes. Wegen Platzmangels konnte nicht allen der Zutritt zum Gerichtssaal gewährt werden, so eine Prozessbeobachterin gegenüber RT. Zu Beginn stellten Dr. Webers Anwälte zwei Anträge: einen auf Zulassung von Tonaufnahmen des Verfahrens und einen auf Ablehnung der Verlesung der Anklageschrift wegen eines Formfehlers. Der erste Antrag wurde abgelehnt, über den zweiten war noch nicht entschieden worden, als der Richter die Anklageschrift verlas. Dr. Weber entschied sich, keine Aussage zu machen, und der Richter beendete die Sitzung nach etwa einer Stunde und sagte den für den folgenden Freitag geplanten Termin ab. Der Prozess wird am kommenden Montag, dem 13. Mai, fortgesetzt.
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