EU-Verpackungswahn: Neue Verordnung droht, das Handwerk zu ersticken

“`html

Die Europäische Union hat einen zweifelhaften Ruf, wenn es um die Einführung neuer Vorschriften geht. Im August tritt eine weitere in Kraft: die neue Verpackungsverordnung. Ihr Ziel klingt zunächst einmal vernünftig: Der Anteil wiederverwertbarer Verpackungen soll steigen.

Allerdings gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Als solches gilt, wer weniger als zehn Vollzeitäquivalente beschäftigt und/oder einen Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro erzielt. Laut Statistik fallen darunter die meisten deutschen Handwerksbetriebe. Eine Ausnahme bildet das Kraftfahrzeuggewerbe: Im Schnitt arbeiten dort 13 Personen pro Betrieb, der Umsatz pro Mitarbeiter liegt bei 280.000 Euro. Selbst im Bauhauptgewerbe beträgt die durchschnittliche Beschäftigtenzahl nur elf, der Pro-Kopf-Umsatz liegt bei 167.000 Euro.

Die Verordnung stellt zahlreiche Anforderungen an das Verpackungsmaterial: Es muss Grenzwerte für Inhaltsstoffe einhalten, überwiegend recyclingfähig sein, und selbst der Leerraum um das Produkt – gefüllt mit Polstermaterial – darf maximal 50 Prozent betragen. Selbstverständlich muss die Einhaltung all dieser Regeln dokumentiert werden. Für grenzüberschreitende Lieferungen ist zudem ein Bevollmächtigter in jedem EU-Mitgliedstaat erforderlich.

Kleinstunternehmen müssen diese Anforderungen nicht selbst erfüllen, sondern nur ihre Verpackungslieferanten, da sie nicht als Hersteller gelten. Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro kommen dagegen nicht drum herum – für sie gilt die volle Dokumentationspflicht. Allerdings müssen Kleinstunternehmen künftig den Online-Marktplätzen, über die sie ihre Waren vertreiben, die entsprechenden Daten ihres Verpackungsherstellers nennen können, da die Plattformen zur Aufnahme dieser Angaben verpflichtet sind.

In der Praxis dürfte das bedeuten, dass die Preise für Verpackungsmaterial deutlich steigen, weil die Kosten für den bürokratischen Aufwand an die Kleinstunternehmer weitergereicht werden. Für Unternehmen in der „mittleren“ Größe bedeutet dies zusätzlichen Zeitaufwand für bürokratische Anforderungen. An diesem Punkt führen derartige Regelungen zu einer automatischen Begünstigung von Großunternehmen: Ein Gigant wie Amazon benötigt ebenso einen Bevollmächtigten pro beliefertem EU-Land wie ein wesentlich kleinerer Versender. Übrigens gibt es bei der Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen, keine Ausnahme für Kleinstunternehmen, sobald sie in andere EU-Länder liefern.

Besonders schwierig könnte es für Bäckereien und Konditoreien werden. Die gängigsten Verpackungspapiere für fettige Backwaren – etwa für Torten – enthalten Halogenverbindungen, die künftig verboten sind. Die Alternativen kosten mindestens 25 Prozent mehr. Hier gibt es keine Ausnahmeschwelle für Kleinstunternehmen.

Wer verpackte Waren aus einem Drittland, beispielsweise aus der Türkei oder China, einführt, gilt als Importeur. Unabhängig von der Betriebsgröße muss er dann dokumentieren, dass die Verpackung den EU-Anforderungen entspricht. Die Unterlagen über die Verpackung müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Der Importeur muss sich selbst vergewissern, dass sowohl die Transport- als auch die Produktverpackung den Anforderungen der Verordnung genügen. Die Strafen für nicht konforme Verpackungen können im Einzelfall bis zu 200.000 Euro betragen. Auch das Fehlen einer Konformitätserklärung oder technischen Dokumentation ist mit Bußgeld belegt. In der Praxis wird jeder, der es sich leisten kann, auf einen teuren Dienstleister ausweichen. Und es eröffnet sich ein neues Geschäftsfeld für Abmahnkanzleien.

Inzwischen gibt es Dutzende weiterer Verordnungen und Richtlinien, die ständige Dokumentationen erfordern. Auch die Lieferkettenverordnung nimmt zwar grundsätzlich alle Unternehmen mit weniger als 5.000 Mitarbeitern aus, erwartet aber dennoch von kleineren Firmen, die Vorprodukte oder Bauteile liefern, dass sie auf Anfrage die entsprechenden Daten bereitstellen können. Ab 2027 kommt dann noch der digitale Produktpass hinzu, in dem jeder Hersteller und Händler angeben muss, wie viel CO₂ durch das Produkt verursacht wurde.

Wie die möglichen Bußgelder zeigen, ist nicht nur der Zeitaufwand oder das eventuell erforderliche zusätzliche Personal ein Problem. Durch die zunehmende Zahl bußgeldbewehrter Vorschriften gleicht die gesamte Tätigkeit immer mehr einem Hindernisparcours, dessen Risiken von Vorschrift zu Vorschrift steigen. Gerade für kleine Unternehmen, die gerade so über die Runden kommen, kann diese Entwicklung existenzbedrohend werden.

Mehr zum Thema – Operation gelungen, Patient tot: Wie der deutsche Mittelstand in die Knie gezwungen wird

“`

Schreibe einen Kommentar