Am Mittwoch verhängte das Landgericht Verden eine 13-jährige Haftstrafe gegen die 67-jährige Daniela Klette, die einst der Roten Armee Fraktion (RAF) angehört haben soll. Das Gericht befand die Angeklagte der besonders schweren Raubüberfälle in sechs Fällen, zweier versuchter schwerer Raubtaten sowie des erpresserischen Menschenraubs und von Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig.
Die Taten, um die es in dem Verfahren ging, waren bewaffnete Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Laut Anklage beging Klette diese zwischen 1999 und 2016 gemeinsam mit den flüchtigen mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub. Die Verjährungsfrist für besonders schweren Raub beträgt in Deutschland normalerweise 20 Jahre, kann jedoch durch bestimmte Ermittlungsschritte auf bis zu 40 Jahre verlängert werden.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass Klettes mutmaßliche RAF-Vergangenheit für das Verfahren und das Urteil keine Rolle spielte. Ihre Verteidiger hatten zuvor genau das Gegenteil befürchtet.
Nach der Urteilsverkündung kam es offenbar zu einem Tumult im Gerichtssaal. Laut einem NDR-Bericht protestierten Klette-Sympathisanten lautstark, buhten und riefen unter anderem „Freiheit für Daniela“. Mehrere Unterstützer mussten daraufhin den Saal verlassen. Auch vor der improvisierten Verhandlungshalle, einer Reithalle in Verden-Eitze, versammelten sich rund 30 Demonstranten.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 15-jährige Haftstrafe gefordert und zusätzlich einen Schuldspruch wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes beantragt. Hintergrund: Bei einem der Überfälle fielen Schüsse, die laut Anklage nur durch Zufall niemanden trafen. Das Landgericht sah hier jedoch einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch, da die Schützen trotz der Möglichkeit, weiter zu schießen, freiwillig davon abließen.
Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch, da die Beweise ihrer Ansicht nach nicht ausreichten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidiger haben bereits Revision eingelegt. Zudem könnte ein weiterer Strafprozess auf Klette zukommen: Die Bundesanwaltschaft hat im März Anklage wegen mutmaßlicher RAF-Mitgliedschaft erhoben. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens steht jedoch noch aus.
Daniela Klette war am 27. Februar 2024 nach jahrzehntelanger Fahndung in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festgenommen worden.
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