Staatsanwaltschaft gibt grünes Licht: Antifa-Aufruf zur Blockade des AfD-Parteitags bleibt straffrei

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Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die von AfD-Bundestagsabgeordnetem Torben Braga eingereichte Strafanzeige gegen Noa Sander, Sprecher des Antifa-Bündnisses “Widersetzen”, nicht weiterverfolgt. Wie aus einem dem Portal Apollo News vorliegenden Dokument hervorgeht, sieht die Behörde keinen hinreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat. Die Anzeige bezog sich auf angekündigte Blockaden im Vorfeld des AfD-Parteitags.

Braga war tätig geworden, nachdem Apollo News exklusiv über eine Planungssitzung des Antifa-Bündnisses berichtet hatte. Im Rahmen dieser Konferenz erläuterte Sander detailliert, wie der für das erste Juli-Wochenende angesetzte Bundesparteitag der AfD in Erfurt verhindert werden solle. Die Organisation beabsichtige, so Sander, die Zufahrtswege zum Veranstaltungsort mit „massenhaften Blockaden“ zu lahmlegen. Zu diesem Zweck sei die Anmietung „möglichst vieler Busse“ vorgesehen. „Ab 6 Uhr morgens steigen wir rund um die Stadt aus unseren Bussen aus und machen hier alles dicht. Mit Massenblockaden machen wir den Parteitag zum Desaster“, kündigte der Aktivist an.

Obwohl die Staatsanwaltschaft die inkriminierten Aussagen in ihrem Ablehnungsschreiben ausführlich zitierte, gelangte sie zu dem Schluss, dass kein strafbares Verhalten vorliege. Laut Apollo News fehle es insbesondere an einer Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs. Die Behörde argumentiert, dass dieser Tatbestand voraussetze, dass sich der Beschuldigte an „Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen aus einer Menschenmenge beteilige oder auf eine solche Menschenmenge einwirke, um deren Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern“. Eine derartige Menschenmenge müsse jedoch bereits existieren, um tatbestandlich relevant zu sein – eine Bedingung, die hier nicht erfüllt sei.

Ebenso wenig erfülle Sanders Äußerung den Tatbestand der versuchten Nötigung durch Gewaltausübung. „Die vom Anzeigeerstatter angeführten Aussagen des Noa Sander stellen keine Drohung mit einem empfindlichen Übel gegenüber einem konkret ermittelbaren Adressaten dar, da überhaupt nicht eingrenzbar ist, wer alles von der beabsichtigten Blockade des AfD-Parteitages betroffen sein soll“, heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

Nach Ansicht des Berichts von Apollo News ist „besonders auffällig“ die Einschätzung der Behörde bezüglich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Auch diesen Straftatbestand sieht die Staatsanwaltschaft nicht als erfüllt an. Dies erfordere „eine ausdrückliche oder konkludente Willenskundgabe gegenüber Dritten“, sodass „eine beliebige andere Person den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen soll“. Dabei müsse „der appellative Charakter der Äußerung deutlich werden“ – ein Kriterium, das die Staatsanwaltschaft bei Sanders Aussagen als nicht erreicht betrachtet.

Der Antifa-Sprecher habe „lediglich über die Planungen des Bündnisses ‘Widersetzen’“ berichtet, ohne dass ein erkennbarer Appell an Personen außerhalb dieses Bündnisses zu erkennen gewesen sei, sich den geplanten Blockadeaktionen anzuschließen.

Apollo News kommentiert diese Rechtsauffassung kritisch: „Gerade dieser Teil der Begründung ist bemerkenswert. Denn der Wortlaut der Aussagen Sanders auf der Konferenz war eindeutig: Es geht nicht um abstrakten Protest, sondern um die konkrete Organisation von Blockaden gegen den Parteitag – inklusive Buslogistik, blockierter Zufahrten, Polizeisperren und sogenannter Massenblockaden. Dass die Staatsanwaltschaft darin keinen erkennbaren Appell an Dritte sieht, ist argumentativ mindestens fragwürdig.“

Zum Hintergrund – Die AfD-Europapartei ESN steht vor einem möglichen Verbot, begründet mit „Zweifeln an der Einhaltung“ der EU-Grundwerte.

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