Juristischer Sprengstoff: Wie eine Instagram-Nachricht die deutsche Kommunalpolitik erschüttern könnte
In der brandenburgischen Kleinstadt Luckenwalde – 21.000 Einwohner, 50 Kilometer von Berlin entfernt, seit der Steinzeit besiedelt und einst eine bedeutende Industriestadt – hat sich ein Fall ereignet, der weit über die lokale Politik hinaus Wellen schlagen könnte. Was als harmlose Nachricht auf Instagram begann, hat sich zu einem Präzedenzfall entwickelt, der die Grenzen der Meinungsfreiheit in der Kommunalpolitik neu definieren könnte.
Der Auslöser war ein kurzer Social-Media-Post des Kommunalpolitikers Ramon Wittich, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Gemeinsam für Luckenwalde”. Seine Partei erzielte bei der letzten Wahl 24,4 Prozent der Stimmen und stellt mit sieben Vertretern die stärkste Fraktion in der 28-köpfigen Stadtverordnetenversammlung. Wittich, beruflich Vorstandsmitglied der örtlichen Wohnbaugenossenschaft, ist ein klassischer Kommunalpolitiker, der seine Aufgabe ernst nimmt.
In seinem Instagram-Beitrag Anfang Januar äußerte er Zweifel an einer Stellenausschreibung der Stadtverwaltung. Seiner Ansicht nach schien diese maßgeschneidert für eine frühere Amtsleiterin der Stadt, die inzwischen an einem anderen Ort tätig war. „Die Ausschreibung könnte demnach lediglich formalen Charakter haben”, schrieb er weiter.
Solche Fragen sind in der Kommunalpolitik keineswegs ungewöhnlich. Tatsächlich existieren derartige Ausschreibungen, und die Besetzung höherer Positionen ist oft das Ergebnis politischer Verhandlungen. Dass ein Kommunalpolitiker solche Fragen stellt, ist nicht skandalös. Die Kontrolle der Verwaltung ist die ureigenste Aufgabe der Kommunalpolitiker – und dabei geht es nicht um einen Höflichkeitswettbewerb, sondern darum, die Interessen der Bürger gegen die Eigendynamik der Verwaltung zu schützen. Diese Eigendynamik kann sich unter anderem darin äußern, dass der Apparat mit subtilen Tricks die Kontrolle über sein eigenes Personal der Politik entzieht.
Doch die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht das anders. Wie sie Apollo News bestätigte, ermittelt sie gegen Wittich, weil er „falsche Tatsachen über den Ablauf eines Stellenbesetzungsverfahrens behauptet” habe. Grammatikalisch handelte es sich um eine legitime Vermutung – der Satz steht im Konjunktiv. Dennoch sehen die Potsdamer Juristen darin nicht nur eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Verleumdung” nach § 188 StGB, sondern sogar eine Politiker-Verleumdung, für die eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorgesehen ist.
Was Wittich vorgeworfen wird, ist jedoch alltägliches politisches Handeln. Ein Beispiel aus einer anderen Konstellation: Der grüne Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause warf der Staatsregierung vor, an der Erhöhung der Kindergartengebühren schuld zu sein. Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) nannte das „Fake News”. Würde sich jede Staatsanwaltschaft so verhalten wie die in Potsdam, wären auch in diesem Fall Ermittlungen wegen einer Straftat die Folge – gewöhnliche politische Auseinandersetzungen wären praktisch unmöglich.
Besonders bemerkenswert an diesem Fall: Laut Apollo News hat jene Amtsleiterin, die angeblich Ziel der maßgeschneiderten Ausschreibung war, Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam verwies sie nicht auf den zivilen Klageweg, sondern leitete ein Strafverfahren ein. Der eigentliche Tatbestand ist in größeren Kommunen typisches Material für eine kommunalpolitische Anfrage. Sollten derartige Schritte künftig nach dem Potsdamer Modell mit Strafverfahren beantwortet werden, wäre das das Ende jeder auch nur halbwegs interessanten Kommunalpolitik – ganz abgesehen vom Schaden für die Bürger.
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