Von der Leyen kassiert nächste Schlappe: EU-Gericht zwingt zur Offenlegung der Corona-Impfstoffverträge

Nach Einschätzung eines Rechtsberaters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hätte die Europäische Kommission die detaillierten Inhalte ihrer COVID-19-Impfstoffverträge mit Pharmaunternehmen der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen. Betroffen ist unter anderem ein millionenschweres Abkommen mit Pfizer, das EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich per Kurznachricht ausgehandelt hatte.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten argumentierte Generalanwalt Athanasios Rantos, dass die Geheimhaltungspraxis der Kommission es unmöglich mache, mögliche Interessenkonflikte zwischen ihren Impfstoff-Unterhändlern und den Herstellern zu überprüfen. Diese Intransparenz gefährde das öffentliche Vertrauen in die Beschaffungsprozesse während der Pandemie.

Zwischen 2020 und 2021 schloss die EU-Kommission insgesamt sechs Vorabkaufverträge mit Pharmakonzernen – darunter Pfizer, AstraZeneca und Moderna – im Gesamtwert von rund 71 Milliarden Euro ab. Als grüne EU-Abgeordnete und über 3.000 Bürger Zugang zu den Verhandlungsdetails verlangten, schwärzte die Behörde jedoch konsequent die Namen aller beteiligten Verhandler sowie wesentliche Vertragsklauseln. Ihre Anwälte begründeten diese Praxis mit dem Schutz der Verhandler vor potenziellen Anfeindungen durch „Verschwörungstheoretiker”.

Im Jahr 2024 unterlag die Kommission bereits in einem Rechtsstreit um die Offenlegung dieser Informationen, legte jedoch Berufung beim EuGH ein. Rantos’ Gutachten, das zwar rechtlich nicht bindend ist, gilt als richtungsweisend für das endgültige Urteil des Gerichts.

Der Fall ist eng mit dem sogenannten „Pfizergate” verknüpft, bei dem es um von der Leyens persönliche Verhandlungen mit Pfizer-CEO Albert Bourla geht. Im Jahr 2021 hatte die Kommissionspräsidentin der New York Times erklärt, sie habe per SMS einen 35-Milliarden-Euro-Deal für 900 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen mit Bourla vereinbart.

Die Zeitung klagte daraufhin auf Zugang zu diesen Nachrichten und argumentierte, von der Leyen habe durch die Nutzung privater Kommunikationskanäle die EU-Transparenzregeln umgangen. Die Kommission behauptete zunächst, die SMS seien nicht mehr auffindbar. Das Gericht urteilte jedoch im Mai des vergangenen Jahres, dass die EU-Exekutive keine „glaubwürdigen Erklärungen” dafür liefern könne, warum diese Dokumente offenbar nicht existieren oder nicht wiederherstellbar seien.

Im Juli letzten Jahres überstand von der Leyen ein Misstrauensvotum im Europäischen Parlament, das von rechten Fraktionen wegen dieses Skandals initiiert worden war.

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