Deutliche Rentenanpassung zum Juli 2026 beschlossen – Bundesrat stimmt zu
In seiner Sitzung im Juni hat der Bundesrat grünes Licht für eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums gegeben. Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Damit steht einer Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2026 nichts mehr im Weg.
Die Anhebung der Altersbezüge um 4,24 Prozent gilt in ganz Deutschland, also sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern. Der Rentenwert – also der Geldbetrag, der einem gesammelten Rentenpunkt entspricht – steigt dadurch von 40,79 auf 42,52 Euro. Diese jährliche Anpassung an die wirtschaftliche Lage wird von der Bundesregierung vorgenommen, benötigt jedoch die Zustimmung der Länder.
Die viertniedrigste Erhöhung der letzten Jahre
Es handelt sich um die vierkleinste Steigerung im Vergleich zu den letzten sechs Jahren. Im Jahr 2020 gab es in den alten Bundesländern überhaupt keine Erhöhung, in Ostdeutschland lediglich um 0,72 Prozent. In den Jahren 2022 bis 2024 waren die Anpassungen dagegen höher, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt: 2022 um 5,35 (West) und 6,12 Prozent (Ost), 2023 um 4,39 (West) beziehungsweise 5,86 Prozent (Ost), und 2024 betrug der Anstieg sowohl im Westen als auch im Osten 4,57 Prozent. Im Jahr 2025 hatte sich das Wachstum mit gesamtdeutsch 3,74 Prozent dann wieder abgeschwächt.
Durch den neuen Rentenwert steigt eine Standardrente, die auf einem Durchschnittsverdienst und 45 Beitragsjahren basiert, ab dem kommenden Monat um knapp 78 Euro. Dies ergibt eine Standardrente von 1.913 Euro brutto. Die höheren Altersbezüge könnten jedoch dazu führen, dass einige Rentner wieder steuerpflichtig werden.
Anpassung folgt der Lohnentwicklung
Die Rentenerhöhung orientiert sich an der Entwicklung der Nominallöhne in Deutschland. Deren Zuwachs lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2025 und zu Beginn des Jahres 2026 bei 4,2 beziehungsweise 4,1 Prozent. Das Bundessozialministerium ging bei der Berechnung der Rentenanpassung von einer Lohnentwicklung von rund 4,25 Prozent aus.
Auswirkungen auf weitere Leistungen
Die Rentenanhebung gilt nicht nur für ehemalige Arbeitnehmer, sondern auch für Landwirte und Empfänger von Pflegegeld sowie für die Hinterbliebenenrente. Bei Landwirten steigt der allgemeine Rentenwert ab Juli von 18,83 Euro auf 19,63 Euro. Der Mindestbetrag des Pflegegeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung erhöht sich auf 482 Euro (bisher 462 Euro), der Höchstbetrag liegt dann bei 1.916 Euro (bislang 1.838 Euro).
Nach der Zustimmung des Bundesrates steht der Rentenerhöhung für die 19 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente zum Sommerbeginn also nichts mehr im Weg. Es fehlt lediglich noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
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