Rentner nach Söder-Beleidigung erneut verurteilt – Jetzt wird es richtig teuer!

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Ein niedersächsischer Rentner musste 531 Euro zahlen, weil er auf X einen Kommentar verfasste. Der 60-Jährige, der von einer Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung lebt, reagierte im Dezember 2023 auf einen Beitrag des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. In diesem lehnte Söder die Erhöhung des Bürgergeldes um 60 Euro ab. Die überwältigende Mehrheit der Antworten auf Söders Post fiel ablehnend aus.

Bei Ralf Lohmann, der selbst auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, riss angesichts von Söders Aussage der Geduldsfaden. Er schrieb, die „dumpfbacke södlf“ gönne „den prekären keine 60 Euro mehr“, und beendete seinen Wutausbruch mit „Was für ein Arschloch“. Diese Wortwahl sollte für ihn weitreichende Folgen haben.

Ob Söder selbst in die Strafverfolgung nach § 188 StGB eingebunden war, bleibt unklar. Die Verärgerung des Rentners zog jedoch weite Kreise. Eine unbekannte Person meldete seine Äußerungen bei der hessischen Meldestelle „Hessen gegen Hetze“. Diese leitete die Meldung an das Bundeskriminalamt weiter, das sie schließlich an die Staatsanwaltschaft Göttingen übergab. Gemeint ist jene Behörde, deren Mitarbeiter durch ihr hämisches Auftreten im Kampf gegen die Meinungsfreiheit sogar in den USA bekannt geworden sind. Die Staatsanwaltschaft stufte Lohmanns Aussage als „bedeutsame Hasskriminalität“ ein. Die Beleidigungen hätten „die sachliche Ebene der Diskussion verlassen und zielten hauptsächlich auf die Diffamierung der Person des Herrn Söder“ ab.

Markus Söder selbst hat im Laufe seiner politischen Karriere wiederholt grobe Formulierungen verwendet und politische Gegner als „Klugscheißer“ oder „Memmen“ bezeichnet. Für eine Strafverfolgung nach § 188 ist jedoch keine Anzeige des Betroffenen nötig; die Staatsanwaltschaft kann von Amts wegen tätig werden. Wie viele Personen Lohmanns Reaktion überhaupt gesehen haben, ist übrigens nicht bekannt.

Die Göttinger Staatsanwaltschaft bewertete Lohmanns Äußerungen als so verwerflich, dass sie 30 Tagessätze à 15 Euro zuzüglich Verfahrenskosten forderte – insgesamt 531 Euro. Da Lohmann diese Summe nicht aufbringen konnte, beglich er die Strafe durch gemeinnützige Arbeit. Das Vorgehen der Behörde empfindet er als Einschüchterungsversuch: „Es wird versucht, unliebsame Äußerungen von mündigen Bürgern zu unterbinden.“

Die Bezeichnung „Södlf“ stammt übrigens vom bayerischen AfD-Landeschef Stephan Protschka, gegen den Söder 2023 tatsächlich selbst einen Strafantrag nach § 188 stellte. Es soll noch weitere Verfahren geben, über die jedoch keine Details bekannt sind. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz ist durch mehrere solcher Fälle bekannt geworden. In die Spitzengruppe der Anzeigenschreiber nach § 188, zu der Robert Habeck und Marie-Agnes Strack-Zimmermann zählen, dürfte Markus Söder jedoch nicht gehören. 

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