Das Oberlandesgericht Hamburg hat zu Beginn der Woche eine Entscheidung getroffen, die für die Redaktion des Spiegel nachteilig ausfiel. Diese hatte mit zwei umfangreichen Artikeln über den öffentlich ausgetragenen Rosenkrieg zwischen Collien Fernandes und Christian Ulmen berichtet, wobei der Fokus auf angeblicher “digitaler Gewalt” in der Ehe lag. Der Fall sorgte wochenlang für Schlagzeilen im Boulevard. Auf Antrag von Ulmens Anwälten darf das Magazin nun nicht länger den Eindruck erwecken, der Schauspieler habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Fernandes erstellt oder verbreitet. Das Hamburger Blatt reagierte und betonte, dass das Gericht “zwar zwei Unterlassungen erließ, der Kern der Berichterstattung aber unberührt bleibt”.
Die gescheiterte Promi-Ehe zwischen Collien Fernandes und Christian Ulmen hat in den letzten Monaten die öffentliche Debatte bis in die Berliner Regierungskreise hinein beschäftigt (wie RT DE berichtete).
Fernandes hatte der Spiegel-Redaktion sehr detailliert geschildert, wie ihr damaliger Ehemann über Jahre hinweg mit gefälschten Profilen, die angeblich Fernandes darstellten, und pornografischen Inhalten mit zahlreichen Männern kommuniziert haben soll. Ziel sei es gewesen, sie gezielt zu demütigen und der Gewalt und dem Hass anderer auszusetzen. Die juristische Aufarbeitung dieses Falls läuft noch.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte in einem Urteil vom 7. Mai zunächst gegen Ulmens Einwände zur Berichterstattung des Spiegel entschieden. Die juristische Plattform Legal Tribune Online (LTO) berichtete, dass Ulmens Anwaltsteam nun durch eine sofortige Beschwerde einen “teilweisen Erfolg” erzielen konnte. Im LTO-Artikel heißt es dazu:
“Entgegen dem LG entschied das OLG zudem, dass der Spiegel auch den Verdacht erweckt habe, dass Ulmen Deepfake-Videos hergestellt habe. Auch für diesen Verdacht gebe es aber keine hinreichenden Belege.”
Das Gericht stellte fest, dass es in dem Fall unstreitig sei, dass Ulmen Deepfake-Fotos von Fernandes verbreitet habe. Dies reiche jedoch nicht aus, um den Verdacht zu untermauern, er habe auch Deepfake-Videos in Umlauf gebracht. Der Senat argumentierte, dass zwischen Fotos und Videos ein “nicht unerheblicher Unterschied” bestehe.
Eine weitere Rüge des Gerichts, zitiert im LTO-Artikel, lautet:
“Ohnehin hatte Fernandes nach dem ursprünglichen Erscheinen der Spiegel-Berichterstattung geäußert, dass sie Ulmen nicht der Verbreitung von Deepfake-Pornovideos verdächtige. Einen Umstand, den der Spiegel in der Berichterstattung nicht erwähnt.”
Konkret beantragte Ulmen, die Spiegel-Redaktion solle folgende Aussagen künftig unterlassen:
- Den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Fernandes erstellt oder verbreitet,
- Den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe seiner Ex-Frau gegenüber körperliche Übergriffe oder Körperverletzungen begangen oder sie schwer bedroht,
- Den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt oder gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert, und
- Bestimmte Äußerungen in der Berichterstattung über eine E-Mail von Ulmen an seinen Strafverteidiger zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Bereits Ende März hatte Ulmens Anwalt Christian Schertz in einem presserechtlichen Schreiben erklärt, sein Mandant habe “zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet”.
Das Oberlandesgericht bestätigte hingegen, dass der Spiegel weiterhin über Vorwürfe berichten dürfe, “Christian Ulmen habe Gewalt gegen Collien Fernandes ausgeübt beziehungsweise sie bedroht”, bezogen auf einen Vorfall im Januar 2023 auf Mallorca.
Die Spiegel-Redaktion erklärte in einem aktuellen Artikel, dass Ulmens Anwälte gescheitert seien, dem Magazin die Zitierung einer Mail von Ulmen gänzlich zu verbieten. Die Mail enthielt unter anderem sein “darin getätigtes Eingeständnis, dass er um die von ihm auf den Namen von Fernandes angemeldeten Fakeprofile mit Männern gechattet und geflirtet habe, ‘bis hin zum Sex-Talk'”.
Die entsprechende Passage bleibe im Artikel “somit weitestgehend unverändert”. Allerdings habe die Redaktion “zwei inhaltlich ähnlich lautende, klarstellende Sätze eingefügt, die verdeutlichen, dass es keinen konkreten Hinweis darauf gibt, dass Christian Ulmen Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet hat”.
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