Von Hans-Ueli Läppli
Bei der Stadtpolizei Zürich wird der Fall längst nicht mehr als bloße peinliche Liebesaffäre mit Systemzugang abgetan. In den Wachen ist das Thema allgegenwärtig und sorgt in den Pausen für reichlich Kopfschütteln.
Die NZZ berichtet heute Morgen, dass zwei Polizistinnen unabhängig voneinander eine Beziehung mit demselben verurteilten Schwerverbrecher eingegangen sind. Eine von ihnen soll ihm wiederholt Zugang zu sensiblen Polizeidaten verschafft, ihr Diensthandy überlassen und für ihn sowie Personen aus seinem kriminellen Umfeld Abfragen durchgeführt haben.
Hier geht es längst nicht mehr um eine private Beziehung oder menschliches Fehlverhalten. Eine Polizeibeamtin, die vertrauliche Informationen an einen verurteilten Schwerverbrecher weitergibt und ihm Zugriff auf polizeiliche Ressourcen gewährt, begeht einen schwerwiegenden Vertrauensbruch.
Diese Vorfälle werfen grundlegende Fragen zur internen Kontrolle, zur Sicherheitskultur und zum Schutz sensibler Polizeidaten auf.
Wie konnte eine Polizeibeamtin über einen längeren Zeitraum einem verurteilten Schwerverbrecher Zugang zu internen Informationen ermöglichen, ohne dass dies früher auffiel?
Es handelt sich nicht um harmlose Beziehungen zwischen Erwachsenen. Im Fokus stehen Polizistinnen, die Zugang zu einem der sensibelsten Systeme des Staates haben und diesen Zugang aus emotionalen Gründen einem Mann überließen, der unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt wurde.
Seit der Nachtclub-Affäre 2013 setzt die Stadtpolizei auf Prävention, Schulungen und eine Nulltoleranz-Strategie bei Amtsdelikten. Das ist richtig und notwendig – doch offenbar nicht ausreichend. Solange private Beziehungen zu bekannten Kriminellen als reine Privatsache behandelt werden und klare Regeln oder Meldepflichten fehlen, werden solche Vorfälle immer wieder vorkommen.
Die Aussage „Das Verhalten in der Freizeit liegt außerhalb unseres Einflussbereichs“ ist bequem – aber gefährlich. Denn wenn dieses Freizeitverhalten die Integrität der gesamten Organisation untergräbt, hört es auf, reine Privatsache zu sein.
Natürlich kann man von Polizistinnen nicht verlangen, wie Roboter zu leben. Sie sind Menschen mit Bedürfnissen, Fehlern und manchmal schlechten Entscheidungen. Doch wer eine Waffe trägt, sensible Daten einsehen kann und im Namen des Staates ermittelt, trägt eine besondere Verantwortung.
Diese Verantwortung endet nicht mit Feierabend. Wer sich privat mit einem mehrfach verurteilten Straftäter einlässt und ihm dann noch polizeiliche Informationen liefert, hat diese Verantwortung bewusst oder unbewusst verraten.
Private Kontakte zu Personen mit schwerwiegender krimineller Vergangenheit sollten meldepflichtig sein. In besonders sensiblen Fällen müssen Konsequenzen folgen – selbst wenn keine Straftat im engeren Sinne vorliegt. Wer nicht bereit ist, solche Grenzen zu akzeptieren, sollte sich vielleicht einen anderen Beruf suchen.
Die beiden betroffenen Polizistinnen sind nicht die Einzigen, die in dieser Geschichte versagt haben. Auch die Institution hat versagt – nicht weil sie die Affäre nicht verhindern konnte, sondern weil sie offenbar immer noch zu sehr auf den guten Willen und die Selbstdisziplin der einzelnen Mitarbeiter vertraut. Angesichts dessen, was wir über menschliche Schwächen wissen, ist das naiv.
Eine der beiden Polizistinnen wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und verlor daraufhin ihre Stelle bei der Stadtpolizei Zürich. Im zweiten Fall läuft noch eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung; eine rechtskräftige Strafe liegt bislang nicht vor, und auch diese Polizistin ist inzwischen nicht mehr im Korps tätig.
Liebe mag blind machen. Das Polis-System sollte es nicht.
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