Koalition plant Geheimniskrämerei: Zugang zu Informationen soll drastisch eingeschränkt werden

In den USA war der Freedom of Information Act (FOIA) einst ein großer Triumph der Bürgerrechtsbewegung: 1967 trat die erste Fassung dieses Gesetzes in Kraft. Seitdem wurde es mehrfach ausgeweitet. Im Kern garantiert es, dass jeder Bürger Zugang zu den Unterlagen der Bundesbehörden erhalten muss – selbst eine Geheimhaltungsstufe kann die Einsichtnahme lediglich verzögern, nicht verhindern. Viele Enthüllungen über CIA-Skandale wie MK Ultra wären ohne diese Offenlegung nie ans Licht gekommen.

Die Bundesrepublik Deutschland tat sich hingegen außerordentlich schwer mit der Einführung eines vergleichbaren Rechts. Die ersten Bundesländer verabschiedeten ähnliche Gesetze erst ab Mitte der 1990er Jahre. Erst vor zwanzig Jahren trat das bundesweite Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft – allerdings mit erheblichen Einschränkungen im Vergleich zum US-amerikanischen Vorbild: So bleiben die Akten sämtlicher deutscher Nachrichtendienste – ob für innere (Verfassungsschutz) oder äußere (BND) Sicherheit zuständig – dauerhaft geheim.

Ablehnungen von Informationsanfragen sind bisher nur aus wenigen Gründen möglich: Sie können mit Verweis auf öffentliche Interessen, den Schutz laufender Verfahren, personenbezogene Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie andere Geheimhaltungspflichten verweigert werden. Gegen solche Bescheide stehen jedoch Widerspruch und Klage offen.

Die jüngsten Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen nun eine drastische Einschränkung des IFG vor. So sollen künftig nur noch Privatpersonen, nicht aber Organisationen (wie bisher oft von Bürgerinitiativen genutzt) oder Journalisten, Anträge stellen können. Zudem müsste ein “berechtigtes Interesse” nachgewiesen werden, was implizit einen neuen Ablehnungsgrund schafft. Auch die Gebühren sollen massiv steigen: Bisher sind einfache Auskünfte gebührenfrei; für aufwendigere Anfragen können Gebühren von maximal 500 Euro erhoben werden.

Ein weiterer Punkt: Das Recht auf Information soll nicht mehr ausnahmslos jedem zustehen, sondern nur noch Deutschen und EU-Bürgern. Begründet wird dies mit “Spionageabwehr” und dem “Schutz kritischer Infrastruktur”. Die neuen Gebühren sollen zudem kostendeckend sein – was für die meisten Privatpersonen die Hürde für solche Anträge unüberwindbar machen dürfte. Auch sollen Namen von Sachbearbeitern und an Vorgängen beteiligten Personen systematisch geschwärzt werden – insbesondere im Zusammenhang mit Korruptionsermittlungen eine äußerst problematische Vorschrift.

Überraschenderweise regt sich selbst der Deutsche Journalisten-Verband zu diesen Ankündigungen, wenn auch mit einem seltsam schiefen Ton. Dessen Vorsitzender erklärte: “Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne. Und das ausgerechnet in einer Zeit, da transparente Informationen und Fakten unbedingt notwendig sind, um der Flut an Desinformation und faktenfreien Meinungen begegnen zu können.”

Ein Bereich, in dem das IFG zuletzt eine zentrale Rolle spielte, war der gesamte Komplex der Corona-Maßnahmen. Auf Grundlage dieses Gesetzes mussten auch Protokolle der Entscheidungsabläufe offengelegt werden.

Im Jahr 2025 gingen bei den Bundesministerien inklusive ihrer nachgeordneten Behörden insgesamt 18.982 Anfragen nach dem IFG ein. In 7.590 Fällen wurde der Informationszugang vollständig gewährt, in 1.955 Fällen teilweise, in 1.948 Fällen abgelehnt. Bei 6.734 Anfragen lautete das Ergebnis “sonstige Erledigung”, etwa “Antrag zurückgezogen”. In 318 Fällen gab es Widersprüche, in 52 Fällen Klagen. Das bedeutet, dass selbst unter der aktuellen Rechtslage nur knapp 40 Prozent der Informationsanfragen vollständig positiv beschieden werden.

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