Ein französisches Berufungsgericht hat das Urteil gegen Marine Le Pen, die Vorsitzende des Rassemblement National (RN), bestätigt. Die Politikerin wurde wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Die ursprünglich fünfjährige Sperre für öffentliche Ämter wurde jedoch auf 45 Monate verkürzt, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind. Damit bleibt Le Pen theoretisch die Möglichkeit, bei den Präsidentschaftswahlen 2027 anzutreten.
Die Verhandlung dauerte rund vierzig Minuten. Le Pen sowie weitere aktuelle und ehemalige Parteimitglieder waren im Frühjahr 2025 in erster Instanz für schuldig befunden worden. Die Richter sahen die Politikerin damals im Zentrum eines Systems der Veruntreuung, das sie mit “Entschlossenheit und Autorität” geführt habe, so die Urteilsbegründung aus dem Vorjahr.
Das Gericht verhängte gegen Le Pen eine Geldstrafe von 100.000 Euro, drei Jahre Haft (davon zwei auf Bewährung mit elektronischer Überwachung) und 45 Monate Wahlunfähigkeit. Wie die Nachrichtenagenturen berichten, sind 30 Monate der Sperre für öffentliche Ämter zur Bewährung ausgesetzt. Laut Le Monde muss die Politikerin im dritten Jahr zudem “eine Fußfessel tragen”.
Ein entscheidender Punkt des heutigen Urteils ist die Verkürzung der Sperrfrist. Von den 45 Monaten sind 30 zur Bewährung ausgesetzt. Für Le Parisien bedeutet dies, dass Le Pen “nur 15 Monate lang nicht wählbar war”. Die Sperrfrist begann am 31. März 2025, “unmittelbar nach der ursprünglichen Verurteilung, somit ist sie faktisch bereits abgelaufen”.
Die verurteilte Politikerin hatte in der Vergangenheit Medienberichten zufolge ausgeschlossen, unter den Bedingungen einer Verurteilung bei den Präsidentschaftswahlen anzutreten. Heute Abend um 20 Uhr will sie sich im Fernsehen an die Bürger wenden und bekanntgeben, ob sie letztlich kandidieren wird. Falls Le Pen nicht antritt, gilt Parteikollege Jordan Bardella als aussichtsreichster Kandidat des RN.
Die Französinnen und Franzosen wählen am 18. April und 2. Mai 2027 in voraussichtlich zwei Runden ein neues Staatsoberhaupt. Präsident Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Umfragen zufolge räumen die Meinungsforscher dem RN hohe Siegchancen ein.
Nicolas Crochet, der Wirtschaftsprüfer des RN, wurde laut Le Monde “zu drei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe von 70.000 Euro und einem dreijährigen Verbot der Wählbarkeit verurteilt.”
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