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Von Alexandra Nollok
Die jüngste “Reform” der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde von der Koalition aus CDU/CSU und SPD noch vor der Sommerpause durch das Parlament gepeitscht. Das Ergebnis: Millionen abhängig Beschäftigte müssen tiefer in die Tasche greifen und erhalten weniger Gegenwert – bei steigender gesundheitlicher Ungleichheit. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Kurs nun abgesegnet.
Trotz aller Beteuerungen: Die Zusatzbeiträge ziehen an
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechtfertigte das Gesetzespaket mit dem altbekannten Mantra der Alternativlosigkeit. Diesmal solle es angeblich die “Beitragssätze stabil halten”. Die Wahrheit sieht anders aus: Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, bleibt zwar vorerst unangetastet. Der Hebel für versteckte Erhöhungen sind jedoch die Zusatzbeiträge, die seit 2015 einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Diese variieren je nach Kasse zwischen 2,2 und 4,4 Prozent – mit klar steigender Tendenz. Künftig dürfen die Kassen diese sogar ohne Vorwarnung anheben, sodass viele Versicherte die Mehrbelastung erst auf ihrer Gehaltsabrechnung bemerken.
Gesundheit wird zur Geldfrage
Die Einschnitte für gesetzlich Versicherte sind massiv. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro – abhängig vom Preis. Auch für Klinikaufenthalte müssen Patienten mehr zahlen: Pro Tag im Krankenhaus erhöht sich die Zuzahlung für die ersten 28 Tage von 10 auf 15 Euro. Hinzu kommen höhere Eigenanteile für Therapien wie Physiotherapie.
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt die Härte: Wer drei teurere Medikamente verordnet bekommt, zahlt statt 30 nun 45 Euro in der Apotheke. Ein längerer Krankenhausaufenthalt – ohnehin eine enorme Belastung – kann mit bis zu 420 Euro Zuzahlung zu Buche schlagen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und möglicher Einkommensausfälle ist das für viele eine existenzielle Herausforderung.
Die Familienfalle
Besonders perfide ist eine Klausel für Familien: Bisher konnten Ehepartner, die sich um Haushalt und Kinder kümmern, kostenlos mitversichert werden. Das Gesetz kürzt diesen Schutz drastisch: Sobald das jüngste Kind zwölf Jahre alt ist, entfällt die beitragsfreie Mitversicherung für den betreuenden Partner. Wer dann nur einen Minijob hat, muss einen Zuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Angesichts fehlender Betreuungsplätze und mangelnder Unterstützung für ältere Kinder ist dieses Modell weiterhin weit verbreitet. Ursprünglich sollte der Zwang schon ab dem siebten Lebensjahr des jüngsten Kindes greifen – ein Vorstoß, der auf breite Kritik von Sozial- und Medizinverbänden stieß. Dass dies abgemildert wurde, sehen Kritiker nur als kleinen Aufschub auf dem Weg zu amerikanischen Verhältnissen.
Zähneknirschend im Niedriglohnsektor
Bereits heute lassen sich arme Menschen oft an ihrem Zahnstatus erkennen. Die neue Regelung verschärft diesen Trend: Der Kassenanteil für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Doch selbst dieser Satz gilt nur für eine absolute Minimalversorgung – einfache Kronen, lose Klammerbrücken oder das berüchtigte „Kassengebiss”. Selbst dafür müssen Betroffene heute schon sparen. Die Regierung scheint dies zu billigen: In Niedriglohnjobs oder bei Ein-Euro-Maßnahmen in kommunalen Grünanlagen sind makellose Zähne offenbar verzichtbar. Durch weitere „Sparreformen” beim Bürgergeld oder Arbeitsrecht dürfte der Niedriglohnsektor weiter wachsen.
Disziplinierung durch die Hintertür
Die telefonische Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wird für leichte Erkrankungen wie Erkältungen abgeschafft. Dies ist ein klassischer Akt der Disziplinierung: Beschäftigte sollen sich krank zur Arbeit schleppen – ungeachtet der Ansteckungsgefahr. Wer dies vermeiden will, muss lange Wartezeiten in überfüllten Praxen in Kauf nehmen. Gerade dort steigt das Risiko, dass aus einem Schnupfen eine Bronchitis wird. Das zeigt: Die vermeintliche Fürsorge während Corona war eine Farce, um die Bevölkerung auf Gehorsam zu trimmen. Nun zeigt der Staat sein wahres Gesicht.
Ebenso disziplinierend wirkt der vollständige Ausschluss vom Krankengeld für jene, die neben ihrer Erwerbstätigkeit eine Teilrente beziehen – die meist nicht zum Leben reicht. Ab 2028 soll zudem eine Teilkrankschreibung möglich sein: Der Arzt kann Langzeiterkrankte nur noch zu 25, 50 oder 75 Prozent krankschreiben. Betroffene müssen dann trotz Krankheit in Teilzeit arbeiten.
Weitere Kürzungen betreffen die Prävention: Die Hautkrebsvorsorge, bisher kostenfrei, entfällt. Alternative Behandlungen wie Homöopathie oder Cannabisprodukte gegen Schmerzen dürfen die Kassen nicht mehr bezuschussen. Planbare Operationen – etwa für Hüft- oder Kniegelenke – sind nur noch mit einer ärztlichen Zweitmeinung erlaubt. Das klingt nach mehr Qualität, doch angesichts des wachsenden Mangels an Fachärzten bedeutet es vor allem mehr Stress für die Patienten.
Psychisch Kranke werden abgehängt
Die zunehmenden Schikanen treiben viele in die psychische Erkrankung. Doch auch hier wird gekürzt: Die untere Honorargrenze von 114 Euro pro psychotherapeutischer Sitzung entfällt komplett. Gleichzeitig wird die Höchstzahl der Patienten, die ein Therapeut pro Woche behandeln darf, auf 18 reduziert. Diese Zahl mag nach viel klingen, deckt aber kaum die Praxiskosten. Dabei leiden immer mehr Menschen unter psychischen Problemen, während die Zahl der Therapeuten schrumpft. Die Abwärtsspirale in die Armut wird noch mehr Betroffene erfassen.
Zahlreiche Verbände, darunter der Psychotherapie-Verbund, hatten vergeblich protestiert. Sie warnten vor einem “Todesstoß” für die Praxen, der “fundamentale Gesellschaftsverträge” breche und weitere Schließungen befördern werde. Man fragt sich, ob der vielbeschworene Fachkräftemangel für die Regierung wirklich so gravierend ist, wie behauptet.
Kosmetik statt echter Hilfe
Als Farce entlarvt sich die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Diese steigen von 250 Millionen auf eine Milliarde Euro. Gleichzeitig kürzt die Regierung den Gesamtzuschuss für die GKV so massiv, dass er ab 2025 von 14,5 auf 13,15 Milliarden Euro sinkt. Das Geld für die Ärmsten ist also nur eine Umverteilung innerhalb eines gekürzten Budgets.
Ähnlich ist es bei der winzigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 5.800 Euro auf rund 6.100 Euro. Für Spitzenverdiener bedeutet das inklusive Zusatzbeitrag eine maximale Mehrbelastung von 30 Euro monatlich. Dabei zählt man mit diesem Einkommen als Single bereits zu den reichsten fünf Prozent der Bevölkerung. Anders gesagt: Diese Maßnahme betrifft kaum abhängig Beschäftigte – und noch weniger, die in die gesetzliche Kasse einzahlen. Denn die Versicherungspflicht endet bei einem Jahresgehalt von 77.400 Euro. Beamte müssen sich gar nicht gesetzlich versichern.
Klassenmedizin im Klassenstaat
Das Fazit ist bitter: Während die Regierung Hunderte Milliarden in die Rü“`html
Von Alexandra Nollok
Die jüngste „Reform“ der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde von der Koalition aus CDU/CSU und SPD noch vor der Sommerpause durch das Parlament gepeitscht. Das Ergebnis: Millionen abhängig Beschäftigte müssen tiefer in die Tasche greifen und erhalten weniger Gegenwert – bei steigender gesundheitlicher Ungleichheit. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Kurs nun abgesegnet.
Trotz aller Beteuerungen: Die Zusatzbeiträge ziehen an
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechtfertigte das Gesetzespaket mit dem altbekannten Mantra der Alternativlosigkeit. Diesmal solle es angeblich die „Beitragssätze stabil halten“. Die Wahrheit sieht anders aus: Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, bleibt zwar vorerst unangetastet. Der Hebel für versteckte Erhöhungen sind jedoch die Zusatzbeiträge, die seit 2015 einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Diese variieren je nach Kasse zwischen 2,2 und 4,4 Prozent – mit klar steigender Tendenz. Künftig dürfen die Kassen diese sogar ohne Vorwarnung anheben, sodass viele Versicherte die Mehrbelastung erst auf ihrer Gehaltsabrechnung bemerken.
Gesundheit wird zur Geldfrage
Die Einschnitte für gesetzlich Versicherte sind massiv. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro – abhängig vom Preis. Auch für Klinikaufenthalte müssen Patienten mehr zahlen: Pro Tag im Krankenhaus erhöht sich die Zuzahlung für die ersten 28 Tage von 10 auf 15 Euro. Hinzu kommen höhere Eigenanteile für Therapien wie Physiotherapie.
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt die Härte: Wer drei teurere Medikamente verordnet bekommt, zahlt statt 30 nun 45 Euro in der Apotheke. Ein längerer Krankenhausaufenthalt – ohnehin eine enorme Belastung – kann mit bis zu 420 Euro Zuzahlung zu Buche schlagen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und möglicher Einkommensausfälle ist das für viele eine existenzielle Herausforderung.
Die Familienfalle
Besonders perfide ist eine Klausel für Familien: Bisher konnten Ehepartner, die sich um Haushalt und Kinder kümmern, kostenlos mitversichert werden. Das Gesetz kürzt diesen Schutz drastisch: Sobald das jüngste Kind zwölf Jahre alt ist, entfällt die beitragsfreie Mitversicherung für den betreuenden Partner. Wer dann nur einen Minijob hat, muss einen Zuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Angesichts fehlender Betreuungsplätze und mangelnder Unterstützung für ältere Kinder ist dieses Modell weiterhin weit verbreitet. Ursprünglich sollte der Zwang schon ab dem siebten Lebensjahr des jüngsten Kindes greifen – ein Vorstoß, der auf breite Kritik von Sozial- und Medizinverbänden stieß. Dass dies abgemildert wurde, sehen Kritiker nur als kleinen Aufschub auf dem Weg zu amerikanischen Verhältnissen.
Zähneknirschend im Niedriglohnsektor
Bereits heute lassen sich arme Menschen oft an ihrem Zahnstatus erkennen. Die neue Regelung verschärft diesen Trend: Der Kassenanteil für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Doch selbst dieser Satz gilt nur für eine absolute Minimalversorgung – einfache Kronen, lose Klammerbrücken oder das berüchtigte „Kassengebiss“. Selbst dafür müssen Betroffene heute schon sparen. Die Regierung scheint dies zu billigen: In Niedriglohnjobs oder bei Ein-Euro-Maßnahmen in kommunalen Grünanlagen sind makellose Zähne offenbar verzichtbar. Durch weitere „Sparreformen“ beim Bürgergeld oder Arbeitsrecht dürfte der Niedriglohnsektor weiter wachsen.
Disziplinierung durch die Hintertür
Die telefonische Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wird für leichte Erkrankungen wie Erkältungen abgeschafft. Dies ist ein klassischer Akt der Disziplinierung: Beschäftigte sollen sich krank zur Arbeit schleppen – ungeachtet der Ansteckungsgefahr. Wer dies vermeiden will, muss lange Wartezeiten in überfüllten Praxen in Kauf nehmen. Gerade dort steigt das Risiko, dass aus einem Schnupfen eine Bronchitis wird. Das zeigt: Die vermeintliche Fürsorge während Corona war eine Farce, um die Bevölkerung auf Gehorsam zu trimmen. Nun zeigt der Staat sein wahres Gesicht.
Ebenso disziplinierend wirkt der vollständige Ausschluss vom Krankengeld für jene, die neben ihrer Erwerbstätigkeit eine Teilrente beziehen – die meist nicht zum Leben reicht. Ab 2028 soll zudem eine Teilkrankschreibung möglich sein: Der Arzt kann Langzeiterkrankte nur noch zu 25, 50 oder 75 Prozent krankschreiben. Betroffene müssen dann trotz Krankheit in Teilzeit arbeiten.
Weitere Kürzungen betreffen die Prävention: Die Hautkrebsvorsorge, bisher kostenfrei, entfällt. Alternative Behandlungen wie Homöopathie oder Cannabisprodukte gegen Schmerzen dürfen die Kassen nicht mehr bezuschussen. Planbare Operationen – etwa für Hüft- oder Kniegelenke – sind nur noch mit einer ärztlichen Zweitmeinung erlaubt. Das klingt nach mehr Qualität, doch angesichts des wachsenden Mangels an Fachärzten bedeutet es vor allem mehr Stress für die Patienten.
Psychisch Kranke werden abgehängt
Die zunehmenden Schikanen treiben viele in die psychische Erkrankung. Doch auch hier wird gekürzt: Die untere Honorargrenze von 114 Euro pro psychotherapeutischer Sitzung entfällt komplett. Gleichzeitig wird die Höchstzahl der Patienten, die ein Therapeut pro Woche behandeln darf, auf 18 reduziert. Diese Zahl mag nach viel klingen, deckt aber kaum die Praxiskosten. Dabei leiden immer mehr Menschen unter psychischen Problemen, während die Zahl der Therapeuten schrumpft. Die Abwärtsspirale in die Armut wird noch mehr Betroffene erfassen.
Zahlreiche Verbände, darunter der Psychotherapie-Verbund, hatten vergeblich protestiert. Sie warnten vor einem „Todesstoß“ für die Praxen, der „fundamentale Gesellschaftsverträge“ breche und weitere Schließungen befördern werde. Man fragt sich, ob der vielbeschworene Fachkräftemangel für die Regierung wirklich so gravierend ist, wie behauptet.
Kosmetik statt echter Hilfe
Als Farce entlarvt sich die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Diese steigen von 250 Millionen auf eine Milliarde Euro. Gleichzeitig kürzt die Regierung den Gesamtzuschuss für die GKV so massiv, dass er ab 2025 von 14,5 auf 13,15 Milliarden Euro sinkt. Das Geld für die Ärmsten ist also nur eine Umverteilung innerhalb eines gekürzten Budgets.
Ähnlich ist es bei der winzigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 5.800 Euro auf rund 6.100 Euro. Für Spitzenverdiener bedeutet das inklusive Zusatzbeitrag eine maximale Mehrbelastung von 30 Euro monatlich. Dabei zählt man mit diesem Einkommen als Single bereits zu den reichsten fünf Prozent der Bevölkerung. Anders gesagt: Diese Maßnahme betrifft kaum abhängig Beschäftigte – und noch weniger, die in die gesetzliche Kasse einzahlen. Denn die Versicherungspflicht endet bei einem Jahresgehalt von 77.400 Euro. Beamte müssen sich gar nicht gesetzlich versichern.
Klassenmedizin im Klassenstaat
Das Fazit ist bitter: Während die Regierung Hunderte Milliarden in die Rü“`html
Von Alexandra Nollok
Die jüngste “Reform” der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde von der Koalition aus CDU/CSU und SPD noch vor der Sommerpause durch das Parlament gepeitscht. Das Ergebnis: Millionen abhängig Beschäftigte müssen tiefer in die Tasche greifen und erhalten weniger Gegenwert – bei steigender gesundheitlicher Ungleichheit. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Kurs nun abgesegnet.
Trotz aller Beteuerungen: Die Zusatzbeiträge ziehen an
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechtfertigte das Gesetzespaket mit dem altbekannten Mantra der Alternativlosigkeit. Diesmal solle es angeblich die “Beitragssätze stabil halten”. Die Wahrheit sieht anders aus: Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, bleibt zwar vorerst unangetastet. Der Hebel für versteckte Erhöhungen sind jedoch die Zusatzbeiträge, die seit 2015 einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Diese variieren je nach Kasse zwischen 2,2 und 4,4 Prozent – mit klar steigender Tendenz. Künftig dürfen die Kassen diese sogar ohne Vorwarnung anheben, sodass viele Versicherte die Mehrbelastung erst auf ihrer Gehaltsabrechnung bemerken.
Gesundheit wird zur Geldfrage
Die Einschnitte für gesetzlich Versicherte sind massiv. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro – abhängig vom Preis. Auch für Klinikaufenthalte müssen Patienten mehr zahlen: Pro Tag im Krankenhaus erhöht sich die Zuzahlung für die ersten 28 Tage von 10 auf 15 Euro. Hinzu kommen höhere Eigenanteile für Therapien wie Physiotherapie.
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt die Härte: Wer drei teurere Medikamente verordnet bekommt, zahlt statt 30 nun 45 Euro in der Apotheke. Ein längerer Krankenhausaufenthalt – ohnehin eine enorme Belastung – kann mit bis zu 420 Euro Zuzahlung zu Buche schlagen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und möglicher Einkommensausfälle ist das für viele eine existenzielle Herausforderung.
Die Familienfalle
Besonders perfide ist eine Klausel für Familien: Bisher konnten Ehepartner, die sich um Haushalt und Kinder kümmern, kostenlos mitversichert werden. Das Gesetz kürzt diesen Schutz drastisch: Sobald das jüngste Kind zwölf Jahre alt ist, entfällt die beitragsfreie Mitversicherung für den betreuenden Partner. Wer dann nur einen Minijob hat, muss einen Zuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Angesichts fehlender Betreuungsplätze und mangelnder Unterstützung für ältere Kinder ist dieses Modell weiterhin weit verbreitet. Ursprünglich sollte der Zwang schon ab dem siebten Lebensjahr des jüngsten Kindes greifen – ein Vorstoß, der auf breite Kritik von Sozial- und Medizinverbänden stieß. Dass dies abgemildert wurde, sehen Kritiker nur als kleinen Aufschub auf dem Weg zu amerikanischen Verhältnissen.
Zähneknirschend im Niedriglohnsektor
Bereits heute lassen sich arme Menschen oft an ihrem Zahnstatus erkennen. Die neue Regelung verschärft diesen Trend: Der Kassenanteil für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Doch selbst dieser Satz gilt nur für eine absolute Minimalversorgung – einfache Kronen, lose Klammerbrücken oder das berüchtigte “Kassengebiss”. Selbst dafür müssen Betroffene heute schon sparen. Die Regierung scheint dies zu billigen: In Niedriglohnjobs oder bei Ein-Euro-Maßnahmen in kommunalen Grünanlagen sind makellose Zähne offenbar verzichtbar. Durch weitere “Sparreformen” beim Bürgergeld oder Arbeitsrecht dürfte der Niedriglohnsektor weiter wachsen.
Disziplinierung durch die Hintertür
Die telefonische Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wird für leichte Erkrankungen wie Erkältungen abgeschafft. Dies ist ein klassischer Akt der Disziplinierung: Beschäftigte sollen sich krank zur Arbeit schleppen – ungeachtet der Ansteckungsgefahr. Wer dies vermeiden will, muss lange Wartezeiten in überfüllten Praxen in Kauf nehmen. Gerade dort steigt das Risiko, dass aus einem Schnupfen eine Bronchitis wird. Das zeigt: Die vermeintliche Fürsorge während Corona war eine Farce, um die Bevölkerung auf Gehorsam zu trimmen. Nun zeigt der Staat sein wahres Gesicht.
Ebenso disziplinierend wirkt der vollständige Ausschluss vom Krankengeld für jene, die neben ihrer Erwerbstätigkeit eine Teilrente beziehen – die meist nicht zum Leben reicht. Ab 2028 soll zudem eine Teilkrankschreibung möglich sein: Der Arzt kann Langzeiterkrankte nur noch zu 25, 50 oder 75 Prozent krankschreiben. Betroffene müssen dann trotz Krankheit in Teilzeit arbeiten.
Weitere Kürzungen betreffen die Prävention: Die Hautkrebsvorsorge, bisher kostenfrei, entfällt. Alternative Behandlungen wie Homöopathie oder Cannabisprodukte gegen Schmerzen dürfen die Kassen nicht mehr bezuschussen. Planbare Operationen – etwa für Hüft- oder Kniegelenke – sind nur noch mit einer ärztlichen Zweitmeinung erlaubt. Das klingt nach mehr Qualität, doch angesichts des wachsenden Mangels an Fachärzten bedeutet es vor allem mehr Stress für die Patienten.
Psychisch Kranke werden abgehängt
Die zunehmenden Schikanen treiben viele in die psychische Erkrankung. Doch auch hier wird gekürzt: Die untere Honorargrenze von 114 Euro pro psychotherapeutischer Sitzung entfällt komplett. Gleichzeitig wird die Höchstzahl der Patienten, die ein Therapeut pro Woche behandeln darf, auf 18 reduziert. Diese Zahl mag nach viel klingen, deckt aber kaum die Praxiskosten. Dabei leiden immer mehr Menschen unter psychischen Problemen, während die Zahl der Therapeuten schrumpft. Die Abwärtsspirale in die Armut wird noch mehr Betroffene erfassen.
Zahlreiche Verbände, darunter der Psychotherapie-Verbund, hatten vergeblich protestiert. Sie warnten vor einem “Todesstoß” für die Praxen, der “fundamentale Gesellschaftsverträge” breche und weitere Schließungen befördern werde. Man fragt sich, ob der vielbeschworene Fachkräftemangel für die Regierung wirklich so gravierend ist, wie behauptet.
Kosmetik statt echter Hilfe
Als Farce entlarvt sich die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Diese steigen von 250 Millionen auf eine Milliarde Euro. Gleichzeitig kürzt die Regierung den Gesamtzuschuss für die GKV so massiv, dass er ab kommendem Jahr von 14,5 auf 13,15 Milliarden Euro sinkt. Das Geld für die Ärmsten ist also nur eine Umverteilung innerhalb eines gekürzten Budgets.
Ähnlich ist es bei der winzigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit gut 5.800 Euro auf rund 6.100 Euro brutto monatlich. Für Spitzenverdiener bedeutet das inklusive Zusatzbeitrag eine maximale Mehrbelastung von etwa 30 Euro. Dabei zählt man mit diesem Einkommen als Single bereits zu den reichsten fünf Prozent der Bevölkerung. Anders gesagt: Diese Maßnahme betrifft kaum abhängig Beschäftigte – und noch weniger jene, die in die gesetzliche Kasse einzahlen. Denn die Versicherungspflicht endet bei einem Jahresgehalt von 77.400 Euro. Beamte müssen sich gar nicht gesetzlich versichern.
Klassenmedizin im Klassenstaat
Das Fazit ist bitter: Während die Regierung“`html
Hunderte Milliarden in die Kriegskassen pumpt, also letztlich auf die Konten der Rüstungsindustrie, und ihre Diäten für Bundestagsabgeordnete zuletzt Mitte 2025 um fast 600 Euro erhöhte – was mehr ist als ein ganzer Grundsicherungsregelsatz für Alleinstehende –, versperrt sie den Normalverdienern zunehmend den Weg zu einer angemessenen ärztlichen Versorgung. All der medizinische Fortschritt wird mehr und mehr zu einem Privileg der Reichen.
Da ist es nicht verwunderlich, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Fraktionen der Linken und Grünen gegen das eilige Durchpeitschen dieser Schikanen kommentarlos abgewiesen hat – obwohl die Mehrheit der Experten vor weiteren sozialen Verwerfungen warnte und sich dagegen aussprach.
So sehr es sich Möchtegern- und Reformlinke anders wünschen mögen: In einem Klassenstaat steht auch das oberste Gericht politisch an der Seite der Herrschenden. Sonst könnte dieser Staat gar nicht so funktionieren, wie er funktioniert. Und für die Krisen musste schon immer die arbeitende Klasse bluten.
Mehr zum Thema – Bundestag und Bundesrat geben grünes Licht für umstrittene Reform der GKV
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