Ein halbes Jahr ist vergangen, seit ein heute 29-jähriger Eritreer ohne erkennbaren Grund einen Media-Markt-Angestellten attackierte. Von hinten stach er dem völlig fremden Verkäufer mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser zunächst in die Seite, dann in die Schläfe, in den Bauch und erneut in den Kopf.
Die Überwachungskameras des Geschäfts hielten den gesamten Vorfall fest. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und lag zwölf Tage im künstlichen Koma. Zwei weitere Mitarbeiter des Marktes wurden ebenfalls von dem Mann angegriffen, der eigentlich hätte ausreisen müssen.
Von seinen neun Jahren in Deutschland hatte er vor diesem Angriff bereits vier Jahre im Gefängnis verbracht. Erst wenige Wochen vor der Tat war er entlassen worden – dort saß er wegen versuchter und vollendeter schwerer Körperverletzung sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die schwere Körperverletzung beging er mit einer abgebrochenen Glasflasche gegen einen Mitbewohner in einer Asylunterkunft. Dass er trotzdem noch in Deutschland war, lag an Eritreas Weigerung, seine Staatsbürger zurückzunehmen.
Zu Prozessbeginn gestand er die Tat und erklärte, er könne den Wutausbruch selbst nicht nachvollziehen. Er schäme sich sehr für sein Handeln.
Die Verhandlung am Ulmer Landgericht begann am Dienstag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, war aber unerwartet kurz – der psychiatrische Gutachter fehlte. Die Anklage lautet auf versuchten Mord, und das Gericht erwägt Sicherungsverwahrung. Allerdings besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass der Gutachter dem Angeklagten die Schuldfähigkeit abspricht.
Der Staatsanwalt schilderte die Tat als geplant und von extremer Brutalität geprägt. Der Beschuldigte habe bereits Tage vor dem 14. Januar beschlossen, einen Menschen zu töten, und extra ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser gekauft. Der Media-Markt-Verkäufer wurde zum Opfer, weil der Täter “schlechte Erfahrungen mit Mobilfunkverkäufern” gemacht hatte. Wem genau er das Messer in den Körper rammte, sei ihm “gleichgültig” gewesen.
Er stach so oft und heftig zu, dass die Klinge sich verbog. Danach drehte er das Messer um und schlug mit dem Griff weiter auf den Verkäufer ein. Insgesamt 15 Stiche verletzten mehrere innere Organe. Der Angegriffene arbeitet heute nur noch im Innendienst.
Als der Eritreer den Markt verließ, in der Überzeugung, sein Opfer tödlich getroffen zu haben, traf er vor dem Gebäude auf zwei Polizisten. Er versuchte sofort, auch sie mit dem Messer zu attackieren – erst vier Schüsse stoppten ihn.
Der nächste Verhandlungstermin ist für Freitag angesetzt, mindestens vier weitere sollen folgen. Das Urteil wird für den 12. August erwartet. Eines steht jedoch bereits jetzt fest: Auch nach dieser Tat wird eine Abschiebung nach Eritrea nicht möglich sein.
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