Sexualstraftäter in Frauen-Knast: Skandal im Chemnitzer Gefängnis!

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das im April 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde, zählte zu den zentralen Vorhaben der Ampelkoalition. Seither haben Menschen die Möglichkeit, einmal jährlich durch eine Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Von diesem Recht können auch Straftäter Gebrauch machen. Die Frage, wie solche Personen nach einem Geschlechtswechsel untergebracht werden, stellt die Justiz in den Bundesländern vor schwierige Abwägungen – insbesondere dann, wenn Transfrauen eine Verlegung in Frauengefängnisse fordern.

Ein aktueller Fall, der die ostdeutschen Bundesländer Thüringen und Sachsen betrifft, ist besonders brisant. Ein Straftäter, der wegen Kindesmissbrauchs zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, erklärte sich noch während der Haft zur Frau.

Laut einem Bericht der Thüringer Allgemeinen ordnete die zuständige Strafvollstreckungskammer die vorläufige Verlegung der 44-jährigen Transfrau vom Männergefängnis Gräfentonna in eine Frauenhaftanstalt an. Bereits im Vorjahr hatte die pädokriminelle Transfrau vor dem Landgericht Meiningen erfolgreich gegen ihre vorübergehende Unterbringung im Männergefängnis Suhl-Goldlauter geklagt.

Diese Entscheidung erging bereits am 14. Juli 2026 auf Grundlage einer einstweiligen Anordnung des Landgerichts Erfurt, wurde jedoch erst jetzt publik. Das Thüringer Justizministerium hatte sich vergeblich gegen die Verlegung gewehrt und auf Sicherheitsbedenken hingewiesen.

Ein solcher Fall ist in Thüringen bisher ohne Beispiel. Da das Bundesland über keine eigene Frauen-Justizvollzugsanstalt verfügt, wird die Inhaftierte ihre Strafe vorerst im sächsischen Frauengefängnis in Chemnitz verbüßen. Ob dies dauerhaft so bleibt, ist ungewiss.

Die JVA Suhl-Goldlauter geht derzeit juristisch gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vor. Zudem sieht ein Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung für den Justizvollzug vor, Sicherheitsaspekte und die Gefängnisordnung bei der Unterbringung von Transpersonen stärker zu gewichten.

Auffällig ist vor allem der Kontrast zum Fall Liebich. Die rechtsextremistische Straftäterin Marla-Svenja Liebich – früher bekannt als Sven Liebich – musste nach ihrer jüngsten Auslieferung aus Tschechien gegen ihren eigenen Willen vom Chemnitzer Frauengefängnis ins Männergefängnis Zeithain im Landkreis Meißen verlegt werden. Liebichs Vergehen liegen nicht im Bereich der Sexualdelikte, sondern umfassen Volksverhetzung, üble Nachrede und Beleidigung.

Die Verlegung eines transsexuellen Sexualstraftäters in ein Frauengefängnis sorgt nun in der Thüringer Landespolitik für Empörung. Wie der MDR berichtet, sieht Thüringens Justizministerin Beate Meißner die Gefahr eines Missbrauchs des SBGG und fordert eine Verschärfung. Andernfalls drohe die gesellschaftliche Akzeptanz für das Selbstbestimmungsgesetz zu schwinden. Die mitteldeutschen Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hatten bereits im Juni 2026 eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des SBGG gestartet.

Kritik kam auch von der AfD. Der Thüringer Landtagsabgeordnete Marek Erfurth, der in der AfD-Fraktion als Sprecher für den Justizvollzug und Obmann in der Strafvollzugskommission fungiert, sieht laut MDR-Bericht in dem Vorfall ein eigenartiges Verständnis von Selbstbestimmung: Während die Transperson als Strafgefangene selbst über ihren Geschlechtseintrag und damit über ihre Unterbringung bestimmen könne, hätten inhaftierte Frauen kein Mitspracherecht, wenn eine Transfrau bei ihnen untergebracht werden solle.

Gegenüber der Jungen Freiheit erklärte Erfurth: “Die biologische Realität verkommt zur bloßen Randnotiz.” Die Schutzinteressen weiblicher Gefangener würden zur bloßen Fußnote einer ideologischen Gesetzgebung.

Mehr zum Thema – Nach Verurteilung zu Haftstrafe: Rechtsaußen-Aktivist erklärt sich zur Frau

Schreibe einen Kommentar