Russland öffnet Krypto-Tür: Qualifizierte Investoren dürfen ohne Limit einsteigen

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Die russische Staatsduma hat am Dienstag ein vielbeachtetes Gesetzespaket verabschiedet, das den Rechtsrahmen für Kryptowährungen im Land grundlegend neu definiert. Mit überwältigender Mehrheit von 340 Stimmen passierte der Gesetzesentwurf „Über digitale Währungen und digitale Rechte“ die zweite und dritte Lesung. Die Regelung schafft eine solide rechtliche Grundlage für den Handel und die Aufbewahrung digitaler Vermögenswerte, versagt ihnen jedoch im Inland den Status als offizielles Zahlungsmittel.

Im Kern des neuen Gesetzes stehen klar definierte Marktteilnehmer: lizenzierte Handelsplattformen, digitale Kassenverwahrer, Makler, Fondsgesellschaften und – als Neuerung – auch spezielle Wechselstellen für Kryptowährungen. Nur registrierte Dienstleister dürfen künftig Transaktionen abwickeln. Beispielsweise müssen Börsen ein Mindestkapital von 15 Millionen Rubel vorweisen. Digitale Depotbanken übernehmen die sichere Verwahrung und Buchführung, während Broker als Vermittler zwischen Anlegern und Plattformen agieren – auch im Kontakt mit internationalen Börsen.

Für private Anleger gelten künftig strenge Auflagen. Sie dürfen ausschließlich liquide Kryptowährungen mit hoher Marktkapitalisierung und einer langen, stabilen Preishistorie erwerben – das betrifft nach Einschätzung der Zentralbank vor allem Bitcoin, Ethereum und USDT. Vor jedem Kauf ist ein Wissenstest absolvieren. Nicht qualifizierte Anleger sind an eine jährliche Kaufgrenze von 300.000 Rubel (etwa 3.360 Euro) pro Vermittler gebunden. Qualifizierte Investoren sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Russische Bürger müssen Kryptowährungen ausschließlich in Verwahrungs-Wallets aufbewahren; selbstverwahrte „kalte“ Wallets bleiben ausländischen Staatsbürgern sowie Unternehmen im Außenhandel vorbehalten.

Zahlungen mit digitalen Währungen für Waren oder Dienstleistungen innerhalb Russlands bleiben strikt verboten. Der Rubel – auch in seiner geplanten digitalen Form – ist und bleibt das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Eine wesentliche Ausnahme gilt für den grenzüberschreitenden Handel: Unternehmen dürfen Kryptowährungen zur Abwicklung von Export- und Importgeschäften nutzen. Damit schafft sich Russland eine legale Schiene, um internationale Zahlungen trotz westlicher Sanktionen abzuwickeln.

Das Gesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft. Für bereits aktive Anbieter gelten Übergangsfristen bis März oder Juli 2027. Die Zentralbank muss bis November noch mehr als 30 begleitende Verordnungen erlassen. Erst Ende 2026 oder Anfang 2027 rechnen Marktteilnehmer mit einem voll funktionsfähigen, regulierten Kryptomarkt. Das Gesetz muss noch von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden. Es gilt als der bisher umfassendste Versuch Russlands, den wachsenden Kryptosektor unter staatliche Kontrolle zu bringen, ohne wirtschaftliche Flexibilität zu verlieren.

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