Trump-Zölle treffen Schweiz härter als EU – Schweizer Wirtschaft in Alarmbereitschaft!

Seit dem frühen Freitagmorgen des 24. Juli 2026 erheben die Vereinigten Staaten neue Importzölle auf Waren aus sechzig Handelspartnern. Die US-Regierung begründet diesen Schritt mit angeblich unzureichenden Maßnahmen dieser Länder gegen den Import von Gütern, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. Für die Schweiz liegt der effektive Zollsatz in den meisten Fällen bei bis zu 12,5 Prozent und übertrifft damit jenen der Europäischen Union.

Das Office of the United States Trade Representative (USTR) unter Leitung von Jamieson Greer gab die endgültige Entscheidung am Vortag bekannt. Die neuen Abgaben lösen die temporären globalen Zehn-Prozent-Zölle ab, die gemäß Section 122 des Trade Act von 1974 erhoben wurden und genau zu diesem Zeitpunkt ausliefen.

Die Struktur der neuen Zölle ist bewusst differenziert gestaltet. Für die Schweiz, Japan und Südkorea wird der bestehende MFN-Zoll mit einem zusätzlichen Section-301-Zoll so kombiniert, dass ein pauschaler Satz von 12,5 Prozent entsteht. Liegt der bisherige MFN-Satz bereits bei oder über diesem Wert, fällt kein weiterer Zoll an. Für die Europäische Union und Taiwan gilt analog ein Pauschalsatz von zehn Prozent. Andere Länder zahlen einen flachen Zusatzzoll von zehn oder 12,5 Prozent, abhängig davon, wie die USA deren Maßnahmen gegen Zwangsarbeit bewerten.

Waren, die vor dem Stichtag verladen wurden und bis zum 28. Juli abgefertigt werden, sind ausgenommen. Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen für bestimmte Rohstoffe, Pharmaprodukte, Energieerzeugnisse und Güter, die bereits unter Section-232-Zöllen stehen.

Die rechtliche Vorgeschichte ist eng mit dem Supreme-Court-Urteil vom Februar 2026 verbunden. Damals erklärte das Oberste Gericht Trumps frühere Notstandszölle für rechtswidrig. Die Regierung reagierte mit befristeten Zehn-Prozent-Zöllen nach Section 122, die maximal 150 Tage in Kraft bleiben durften.

Bereits im März leitete das USTR Section-301-Untersuchungen gegen sechzig Volkswirtschaften ein. Der zentrale Vorwurf lautete, diese Länder würden den Import von Gütern aus Zwangsarbeit weder wirksam verbieten noch konsequent durchsetzen. Im Juni präsentierte Washington den Vorschlag unterschiedlicher Zollsätze, der nach Anhörungen und öffentlichen Kommentaren am 23. Juli finalisiert wurde.

Die Administration betont, die USA verfügten seit Jahrzehnten über ein strenges Importverbot und erwarteten dasselbe von ihren Partnern. In Fachkreisen wird das Vorgehen hingegen oft als Versuch gewertet, nach dem Supreme-Court-Urteil auf anderem Weg weiterhin umfassende Zölle durchzusetzen.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung nahm die Ankündigung zur Kenntnis. Der Zusatzzoll von bis zu 12,5 Prozent trete ab dem 24. Juli in Kraft. Gleichzeitig halte Washington damit die Gemeinsame Absichtserklärung vom 14. November 2025 weiterhin ein.

Der Bundesrat weise die Vorwürfe der Zwangsarbeit-Untersuchung entschieden zurück. Die Schweiz verfüge über einen umfassenden Rechtsrahmen, in dem Zwangsarbeit verfassungsrechtlich, zivilrechtlich und strafrechtlich verboten sei. Unternehmen unterlägen Sorgfaltspflichten, und Bern setze auf internationale Zusammenarbeit statt auf ein reines Importverbot nach amerikanischem Vorbild. Seit Monaten argumentiere die Schweiz, dass ihre Praxis die US-Industrie nicht schädige.

Wirtschaftsverbände wie economiesuisse und Swissmem hatten die Vorwürfe bereits im Juni scharf zurückgewiesen. Swissmem betonte, dass die allermeisten Technologieprodukte in der Schweiz selbst entwickelt und gefertigt würden.

Die Differenz zum EU-Satz von zehn Prozent bleibt für die exportorientierte Industrie dennoch ein spürbarer Wettbewerbsnachteil. Die Vereinigten Staaten gehören zu den wichtigsten Absatzmärkten der Schweiz, insbesondere für Pharma, Präzisionsmaschinen, Uhren und Chemie. Die früheren 39-Prozent-Zölle von 2025 hatten die Exporte erheblich belastet. Der Deal vom November 2025 senkte die Obergrenze auf 15 Prozent. Die neuen 12,5 Prozent liegen darunter, ersetzen aber die bisherigen zehn Prozent und schaffen erneut Planungsunsicherheit.

Zudem ist eine zweite Section-301-Untersuchung zu strukturellen Überkapazitäten in der Industrie im Gange, die auch die Schweiz betrifft und zusätzliche Maßnahmen zur Folge haben könnte.

Mit den neuen Zöllen setzt die Trump-Administration ihre protektionistische Linie fort und nutzt Section 301 als flexibles Instrument. Für die Schweiz bedeutet der 12,5-Prozent-Satz keine dramatische Eskalation gegenüber dem Status quo der letzten Monate, aber auch keine Entspannung. Die Differenz zur Europäischen Union bleibt ein struktureller Nachteil. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob bilaterale Gespräche weitere Erleichterungen bringen oder ob die Unsicherheit anhält.

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